Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Zur Beratung Sachverhalt:In seiner Sitzung vom 30.06.2025 hat der Ortsrat Müllingen/Wirringen den beigefügten Antrag gestellt.
Die Stadt Sehnde beteiligt sich selbst nicht durch eigene Investitionen am Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, d. h. sie errichtet keine eigenen Ladesäulen. Hierzu gibt es eine Abstimmung mit der EVS, welche ihrerseits bereits aktiv ist.
Der Kostenaufwand für die Herrichtung und den Betrieb von Ladestationen für E-Fahrzeuge lässt sich durch die mit der Stromabgabe zu erzielenden Einnahmen aktuell leider nicht wirtschaftlich darstellen. Die Stadt Sehnde arbeitet hier mit der EVS zusammen, die ihrerseits geprüft hat, wo sich eine Ladestation als „weitestgehend sinnvoll“ betreiben lässt. Eine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Ladestationen ist in Sehnde aktuell nicht geplant. Schwerpunkt der Stromversorgung zum Laden von E-Fahrzeugen ist aufgrund der in Sehnde überwiegend vorhandenen Einfamilienhaus-Gebiete daher die Eigenversorgung über Wallboxen.
Für die Auswahl eines Standorts ist die erwartete Stromabnahme und somit die Klärung des Bedarfs von Bedeutung. Allein der Umstand, dass sich z. B. in Sporthallen zeitweise viele Menschen aufhalten, führt noch nicht zu einem aus Sicht der Betreiberin relevanten Bedarf. Stattdessen sind vorzugsweise Standorte im Bereich von Mehrfamilienwohnhäusern oder engen Reihenhaussiedlungen zu realisieren, in denen eine Stromversorgung über eigene Wallboxen nicht oder nur erschwert möglich ist. Bei an Schulen gewünschten Standorten erfolgt über die Schulleitung vorab eine Abfrage des Bedarfs. Für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen müssen mindestens 02 befestigte Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Je Ladesäule ist ein erwarteter Mindestverbrauch von 30.000 KW/h im Jahr anzustreben. Für die von der EVS favorisierten Standorte werden die Installations- und Betriebskosten von dieser übernommen. Für von den Ortsräten darüber hinaus gewünschte Standorte muss die Frage der Kostenübernahme ggf. über den städtischen Haushalt oder mit finanzieller Beteiligung Dritter geklärt werden. Finanzielle Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||