Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat beruft für die Kommunalwahlen 2026 Herrn Bürgermeister Olaf Kruse zum Gemeindewahlleiter und Frau Erste Stadträtin Anne Günther sowie die Leiterin des Fachdienstes Ordnung und Recht, Frau Mona Träbing, zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin.
2. Der Rat bestimmt als Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister den 13. September 2026. Für eine unter Umständen erforderliche Stichwahl wird der 27.09.2026 festgelegt. Sachverhalt:Zu 1. Mit Verordnung vom 25. Mai 2025 hat die Niedersächsische Landesregierung den 13. September 2026 als Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen festgelegt. Es ist nun Aufgabe der Stadt Sehnde eine Wahlleitung für diese Wahlen auf Gemeindeebene zu bestellen. Die Wahlleitung beruft sodann auf Vorschlag der örtlichen Parteien sechs Beisitzerinnen oder Beisitzer und bildet mit ihnen einen neuen Gemeindewahlausschuss, der den seit der letzten Kommunalwahl fortbestehenden Gemeindewahlausschuss ablöst.
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) obliegt die Gemeindewahlleitung kraft Gesetzes der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG ist Stellvertreterin oder Stellvertreter jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Der Rat der Stadt Sehnde kann gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG abweichend von § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 NKWG Beschäftigte der Stadt für die Gemeindewahlleitung und Stellvertretung berufen. Es wird vorgeschlagen, die Leiterin des Fachdienstes Ordnung und Recht, Frau Mona Träbing, als weitere stellvertretende Gemeindewahlleiterin zu berufen.
Zu 2. Die laufende Amtszeit des Bürgermeisters Olaf Kruse endet am 31.10.2026 durch Zeitablauf. Gemäß § 45b Abs. 2 NKWG hat der Rat den Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters durch Beschluss festzulegen. Die Wahl muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Ende der Amtszeit stattfinden. Es bietet sich an, die Wahl mit der Kommunalwahl am 13.09.2026 durchzuführen. Eine unter Umständen erforderliche Stichwahl würde somit am 27.09.2026 stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Keine |
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