Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Die Grundflächenzahl (GRZ) für das Allgemeine Wohngebiet (WA) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wird von 0,25 auf 0,3 angehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich einer erforderlichen Beschaffung von Ausgleichsflächen und deren Herrichtung sind von den Grundstückseigentümer*innen zu tragen, deren private Grundstücke sich in dem Gebiet des Bebauungsplans befinden. Berechnungsgröße für die Kostenanteile ist die jeweilige Grundstücksgröße (m² der privaten Flächen). Bedingung für die Umsetzung der Maßnahme ist, dass die Grundstückseigentümer*innen vorab eine Übernahmeerklärung über die Kostenbeteiligung abgeben. Zudem ist durch die Verwaltung eine Sicherungsleistung in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten einzufordern. Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2025 hinsichtlich der zu übernehmenden Kosten des Verfahrens folgenden Beschluss gefasst:
Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich einer erforderlichen Beschaffung von Ausgleichsflächen und deren Herrichtung sind von den Grundstückseigentümer*innen zu tragen, deren private Grundstücke sich in dem Gebiet des Bebauungsplans befinden. Berechnungsgröße für die Kostenanteile ist die jeweilige Grundstücksgröße (m² der privaten Flächen). Bedingung für die Umsetzung der Maßnahme ist, dass die Grundstückseigentümer*innen vorab eine Übernahmeerklärung über die Kostenbeteiligung abgeben. Zudem ist durch die Verwaltung eine Sicherungsleistung in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten einzufordern
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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