Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde sowie Änderung der Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum in der jeweils geltenden Fassung. Sachverhalt:Die geplanten Änderungen dienen der Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde sowie der Aktualisierung der Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum.
Hintergrund für die Änderungsbedürftigkeit sind insbesondere die gestiegenen Kosten sowie veränderte betriebliche und rechtliche Anforderungen, die eine Anpassung der Gebührensatzung und der Hausordnung erforderlich machen.
Ziel der Überarbeitung ist es, die Rechtsgrundlagen für eine angemessene und kostendeckende Gebührenerhebung zu schaffen und zugleich die Ordnungsvorschriften an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen, um eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Nutzung der Obdachlosenunterkünfte sicherzustellen.
Die monatliche Gebühr basiert auf der genutzten Wohnfläche (ohne Gemeinschaftsflächen) und der Anzahl der untergebrachten Personen. Abstellräume sind nicht Teil der Nutzfläche. Bis zum 31.12.2025 beträgt die Gebühr 10,00 Euro pro Quadratmeter plus 96,00 Euro Nebenkostenpauschale je Person.
Ab dem 01.01.2026 wird die Gebühr auf 20,61 Euro pro Quadratmeter und 86,27 Euro Nebenkostenpauschale je Person angehoben.
Die Nebenkostenpauschale deckt Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Strom für Gemeinschaftsflächen, Versicherung, Hausmeisterdienste, Anlagenpflege und Reinigung. Stromkosten für einzelne Zimmer sind nicht enthalten und werden direkt mit dem Versorger abgerechnet.
Die Quadratmetergebühr wurde auf Basis einer 100%-Auslastung kalkuliert, um eine faire Verteilung der Kosten zu gewährleisten und finanzielle Überforderungen der Nutzer*innen zu vermeiden. Die Nebenkostenpauschale orientiert sich an der prognostizierten Auslastung.
Die kombinierte monatliche Gesamtgebühr beträgt 399,54 Euro für ein 15,2 m² großes Zimmer.
Diese Gebührenregelung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips und stellt eine sozial ausgewogene Lösung dar.
In der Hausordnung für die Obdachlosenunterkünfte sind die Änderungen hinsichtlich der Nutzungs- und Verhaltensregeln enthalten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde – alte Fassung Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde – neue Fassung Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum – alte Fassung Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum – neue Fassung Berechnung der Gebührenhöhe für die Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde
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