Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende in der Stadt Sehnde.
Sachverhalt:Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) soll der Kalkulationszeitraum einer Gebührenberechnung maximal drei Jahre betragen. Die letzte Änderung der genannten Satzung liegt drei Jahre zurück, wodurch die Gebühren in diesem Jahr neu berechnet wurden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Neufassung der Satzung mit Änderungen Anlage 2: Neufassung der Satzung in Reinschrift
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