Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu b) zu fassen b) Der Rat beschließt, das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in folgende zwei Wahlbereiche einzuteilen:
Wahlbereich I umfasst die Ortsteile: Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde
Wahlbereich II umfasst die Ortsteile: Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen Sachverhalt:Gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Wahl in Wahlbereichen durchzuführen. Nach Absatz 3 können Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Zahl und die Abgrenzung bestimmt der Rat, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder feststehen.
Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder ergibt sich aus § 46 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG); die beträgt 34 Ratsmitglieder.
Bei einer Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25% nach oben oder unten betragen.
Nach § 52 NKWG ist die gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG festgelegte Einwohnerzahl, die die Landesstatistikbehörde auf Grund einer allgemeinen Zählung der Bevölkerung oder deren Fortschreibung für einen mindestens 12 Monte und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegenden Stichtag ermittelt hat, maßgebend. Stichtag ist der 30.06.2025.
Die Landesstatistikbehörde hat zum Stichtag 30.06.2025 eine Einwohnerzahl von 23. 352 veröffentlicht.
Unter Beibehaltung von zwei Wahlbereichen beträgt die durchschnittliche Bevölkerungszahl 11. 676 Personen.
Da von der Landesstatistikbehörde keine amtlichen Einwohnerzahlen für die Ortsteile festgestellt werden, muss für die Berechnung zur Bildung der Wahlbereiche auf die EDV-Zahlen des Bürgerbüros zurückgegriffen werden, die geringfügig von der Gesamtzahl der Landesstatistikbehörde abweichen.
Am 30.06.2025 waren in der Stadt Sehnde 24.487 Personen gemeldet.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
a) Durchschnittliche Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Personen bei 12. 244 Bildung von 2 Wahlbereichen b) Abweichung von 25% 3061 c) maximale Einwohnerzahl pro Wahlbereich 15. 305 d) minimale Einwohnerzahl pro Wahlbereich 9. 183
Die Verwaltung schlägt vor, für die Kommunalwahlen das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in den Wahlbereichen wie auch 2021 einzuteilen und zwar in
Wahlbereich I Mit den Ortsteilen Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde und Einwohnerzahl am 30.06.2025 von 13.082 Personen
und
Wahlbereich II umfasst die Ortsteile: Mit den Ortsteilen Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen und einer Einwohnerzahl am 30.06.2025 von 11.405 Personen.
Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl würde 6,85% betragen und somit im Rahmen der zulässigen Abweichung von 25 % liegen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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