Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0723  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
12.11.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
27.11.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
15. Nachtragssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

Der Rat beschließt die derzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung von 3,90 €/m³ bzw. 0,42 €/m² zum 01.01.2026 auf 4,20 €/m³ bzw. 0,53 €/m² anzuheben.

 

Der Rat beschließt die 15. Änderung der Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999.

 

Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde unterhält die öffentliche Einrichtung - Stadtentwässerung - als Eigenbetrieb. Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung sollen nach § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Kosten decken.

 

Auf der Basis nahezu gleichbleibender Gebührenerträge im Abwasserwasserbereich, bei einer Gebührenhöhe von 3,90 € /cbm bzw. 0,42 €/qm, wird nach der Gebührenbedarfsrechnung eine Unterdeckung in Höhe von 543.811 € ausgewiesen.

 

Die letzte Gebührenanpassung im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung erfolgte zum 01.01.2024. In den folgenden Jahren konnten anfallende Fehlbeträge durch die Entnahme aus den Gebührenrücklagen gedeckt werden. Nach der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich jedoch für die Schmutzwasserbeseitigung in 2025 zu deckende Kosten in voraussichtlicher Höhe von 4.507.180 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in voraussichtlicher Höhe von 1.057.520 €. Dem gegenüber stehen lediglich zu erwartende Gebührenerlöse in Höhe von 4.183.667 € bzw. 837.222 € (Vorlage-Nr. 2025/0723 Seite: 2/2).

 

Die daraus resultierenden Fehlbeträge sind durch eine entsprechende Anpassung der Gebührensätze abzufangen und ab dem 01.01.2026 auf 4,20 €/m³ bzw. 0,53 €/m² festzusetzen.

 

Wie in vielen anderen Wirtschaftszweigen ist auch im Bereich der Abwasserbeseitigung in den letzten Jahren eine erhöhte Teuerungsrate zu verzeichnen. Die Kostensteigerungen können nicht mehr durch Rücklagenentnahmen ausgeglichen werden. Nun zeigt die Gebührenbedarfsrechnung eine klare Tendenz und macht die Anhebung der Gebührensätze zwingend erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Anlage

siehe Anlage

Aufwendungen

siehe Anlage

siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Anlage

siehe Anlage

Auszahlungen

siehe Anlage

siehe Anlage

 


Anlage/n:

Anlage 1  Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 2  15. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung (111 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 15. Nachtragssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung (143 KB)