Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die außerordentliche Kündigung des Betriebsführungsvertrags mit dem Förderverein der Kindertagesstätte Spatzennest Sehnde e.V. / Familienwerk Sehnde e.V. zum 31.7.2026 und beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur Nachnutzung der Räume ab August 2026 zu erstellen.
Sachverhalt:Das Familienwerk Sehnde e.V. / Förderverein der Kindertagesstätte Spatzennest e.V. hat eine außerordentliche Kündigung des Betriebsführungsvertrags zum 31.7.2026 eingereicht. Die Kündigung ist digital am 30.10.2025 und schriftlich am 3.11.2025 bei der Stadtverwaltung eingegangen. Gemäß Betriebsführungsvertrag vom 1.8.2023 beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr zum Ende des Kitajahres (31.7.). Demnach wäre eine ordentliche Kündigung zum 31.7.2027 möglich. Der Verein bittet jedoch um vorzeitige Auflösung des bestehenden Vertrags zum Ende des laufenden Kitajahrs. Das Kündigungsschreiben ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Gründe für die Kündigung wurden der Stadtverwaltung nicht schriftlich mitgeteilt. In mehreren gemeinsamen Gesprächsterminen wurde diese von den Vertreter*innen des Vereins mündlich umfassend und transparent dargelegt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die vorhandenen Rahmenbedingungen passen nicht zum Bedarf: Die Nachfrage ist derart hoch, dass sie bei weitem nicht mit den vorhandenen (Personal-)Ressourcen gedeckt werden kann. - Zu große Unsicherheiten und Ungewissheit in Bezug auf Fortführung/Finanzierung: keine Planungssicherheit - Eindruck, die Zukunftspläne sich in ein Familienzentrum weiterzuentwickeln werden von der Stadt Sehnde nicht vollumfänglich unterstützt - Fehlende Räumlichkeiten erschweren die aktuelle Arbeit erheblich (z.B. Sanitärbereich) - Fehlende arbeitsrechtliche- und Sicherheitskonzepte/-pläne, die durch eine Begehung des Betriebsarztes deutlich wurden (z.B. Gewaltschutzkonzept) - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen äußerst schwierig und herausfordernd (z.B. Jugendamt der Region Hannover) - Fließende Grenzen zwischen Ehrenamt – hauptamtlicher Tätigkeit (Ein- und Auswirkungen Privatleben)
Die Kündigung beinhaltet die Schließung der Integrationskrippengruppe sowie die Einstellung des seit Januar umgesetzten familienpädagogischen Angebots (Beratung und Angebote). Eine Umverteilung der derzeit betreuten Kinder soll je nach Platzkapazitäten sukzessive in den kommenden Monaten erfolgen. Der Vorstand des Vereins als auch die Stadtverwaltung gehen derzeit davon aus, dass die Betreuung nach und nach auslaufen und nicht mehr in vollem Umfang bis zum 31.7.2026 bestehen wird. Die bereits geplanten und terminierten familienpädagogischen Angebote (Veranstaltungen, Kurse etc.), insbesondere im ersten Quartal 2026, werden wie angegeben stattfinden. Neue Angebote hingegen werden nicht mehr konzipiert und angeboten. Auch werden die derzeit in die Beratung integrierten Fälle abschließend bearbeitet bzw. an andere Stellen übergeben. Es erfolgt keine Aufnahme mehr von neuen Fällen in die Beratung.
Die für den Betrieb genutzten Räume der Einrichtung sind angemietet. Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.07.2035. Gemäß § 6 Nr. 3. des Mietvertrags geht bei Betriebsaufgabe der Kindertagesstätte das Mietverhältnis automatisch und vollständig an die Stadt Sehnde über. Zum 1.12.2025 beträgt der monatliche Mietzins 3.048,37 Euro. Die Verwaltung wird ein Konzept zur Nachnutzung der Räume erstellen und in die politische Beratung einfließen lassen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung ist für das Jahr 2027 der Ansatz für die Defizitabdeckung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft um den Betrag in Höhe von 490.377,00 Euro zu verringern. Für das Jahr 2026 erfolgt eine Reduzierung um den anteiligen Betrag in Höhe von rund 197.400,00 Euro. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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