Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0745  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung;
hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
12.11.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
27.11.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelfreigabe im Produkt 51100 Stadtentwicklung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts in Höhe von 280.000 € zzgl. Nebenkosten. Die Mittel stehen im Teilhaushalt in den Produkten 54100, 55100 und 51100 durch nicht genutzte Investitionsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde hat den Kaufvertrag über ein Flurstück in der Gemarkung Sehnde angezeigt bekommen. Der Kaufpreis für das Flurstück beträgt 280.000 €. Es handelt sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in Ortsrandlage (Außenbereich) von Sehnde, welche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gekennzeichnet ist. Somit steht der Stadt Sehnde nach § 24 I 1 Nr. 5 BauGB ein Vorkaufsrecht zu.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, das gemeindliche Vorkaufsrecht auszuüben (vgl. BV 2025/0737, nichtöffentlich), da das Grundstück für die städtebauliche Entwicklung von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund der direkten Ortsrandlage bietet sich die Fläche insbesondere für eine geordnete bauliche Erweiterung und die Sicherung künftiger Entwicklungsflächen an. Die Ausübung des Vorkaufsrechts dient somit der nachhaltigen Steuerung der Ortsentwicklung.

 

Darüber hinaus erfordert das Wohl der Allgemeinheit die Sicherung dieser Fläche, da eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und die Gemeinde ein stetiges Bevölkerungswachstum verzeichnet.

 

Die notwendigen Mittel können über nicht genutzte Investitionen des laufenden Haushalts gedeckt werden. Folgende Deckung wird herangezogen:

 

 

 

INV21.521 Renaturierung Billerbach Rethmar i. H. v. 50.000 € (Budget 55100)

Dieses Jahr hat die Stadt keine Förderzusage erhalten, weswegen mit der Maßnahme nicht begonnen wurde. Die Mittel wurden für den HH 2026/2027 neu eingestellt.

 

INV25.502 Radwegebeteiligung Region Hannover i. H. v. 140.000 € (Budget 54100)

r die Anschlüsse der von der Region Hannover ausgebauten Radwege zwischen Bilm und Wassel sowie Dolgen und Evern muss die Stadt Sehnde einen Anteil von ca. 140.000 € an die Region Hannover begleichen. Bislang liegt keine Schlussrechnung vor, mit einer Auszahlung in diesem Jahr kann nicht mehr gerechnet werden. Die Mittel werden für das Haushaltsjahr 2026/2027 neu angemeldet.

 

INV25.802 BG Wehmingen Wasseler Weg i. H. v. 100.000 € (Budget 51100)

Die Maßnahme konnte aufgrund personeller Engpässe im Fachdienst 4.1 dieses Jahr nicht mehr begonnen werden und wurde ebenfalls für den Haushalt 2026/2027 neu eingestellt.

 

Etwaige Nebenkosten können aus dem laufenden Haushalt des Produkts 51100 Stadtentwicklung aus dem Sachkonto 4271021 Planungskosten Stadtentwicklung gedeckt werden. Hier stehen noch rund 75.000 € zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

290.000 €

280.000 €

 


Anlage/n:

Übersicht Flurstück