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Vorlage - 2023/0319-1  

 
 
Betreff: Innenstadtkonzept "Neue Mitte Sehnde"
hier: Fahrradparkhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2023/0319
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
21.01.2026 
Sitzung des Ortsrates Sehnde      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
27.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
29.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.02.2026    Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 1 Zeit- und Finanzierungsplan Stand 11.12.2026
Anl. 2 Gegenüberstellung Kostenentwicklung

Beschlussvorschlag:

a)      Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c)      Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d)      Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die für den Bau erforderlichen zusätzlichen Eigenmittel werden zur Verfügung gestellt. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 eine überplanmäßige Auszahlung aus der bewilligten Zuwendung des NKomFöG zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“.

 

  1. Die Verwaltung wird zur Erhöhung des Förderbetrags aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ damit beauftragt, für das Programmjahr 2026 einen Nachtrag zum Förderantrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einzureichen.

 


Sachverhalt:

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat der Stadt Sehnde im Zuge des Förderprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ einen anteiligen Zuschuss an den zuwendungsfähigen Kosten des geplanten Fahrradparkhauses an der Peiner Straße gewährt. Es handelt sich um ein Projekt aus dem Innenstadtkonzept „Neue Mitte“ (vgl. BV 2023/0240).

 

Daraufhin wurden im Dezember 2024 die Architekten- und Ingenieursleistungen zur Planung und Umsetzung des Fahrradparkhauses vergeben. Im Zuge der weitergehenden Planung sind Erschwernisse aufgedeckt worden, die höhere Kosten verursachen:

-          Schwierige Baugrundverhältnisse erfordern eine aufwendigere Gestaltung und größere Dimensionierung der Fundamente.

-          Da das Gebäude zwei Kanaldeckel überlagert, müssen Teile der Entwässerungskanäle vor Ort verändert werden.

-          Der Erhalt der Bäume erfordert strengere Schutzmaßnahmen als üblich. Die vorhandenen Rot-Buchen sind bei Eingriffen im Wurzelbereich besonders empfindlich.

 

Zudem sind die Kosten für die Bauherrenvertretung durch die INFRA GmbH im ursprünglichen Förderantrag nicht berücksichtigt worden. Die städtische Infrastrukturgesellschaft ist bei diesem Bauvorhaben als Generalunternehmerin tätig.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 06.06.2024 wurde eine Zuwendung in Höhe von 958.425,30 € bewilligt, was 90 % der damals kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 1.064.917,00 € entspricht. Die aktuell ermittelten Gesamtkosten belaufen sich allerdings nunmehr auf 1.451.598,26 € (Stand: 11.12.2025, vgl. Anlage 1).

 

Ferner besteht die bereits bewilligte Zuwendung fort. Zur Bewältigung der Mehrkosten wurde am 01.09.2025 beim BALM eine Aufstockung des Gesamtkostenrahmens beantragt. Diese blieb jedoch aufgrund fehlender Mittelverfügbarkeit im Programmjahr 2025 ohne Erfolg, sodass Anfang 2026 ein erneuter Antrag gestellt werden soll. Über den Erfolg eines weiteren Antrags zur Fördermittelaufstockung kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Über den Stand der Beantragung wird im Zuge zukünftiger politischer Beratungen informiert.

 

Um den Bauzeitenplan und die Umsetzung des Projekts insgesamt nicht zu gefährden, ist es jedoch zwingend erforderlich, den Beschluss über eine Finanzierung des Fehlbetrags aus kommunalen Eigenmitteln herbeizuführen. Dafür stünden z. B. bereitgestellte Mittel aus dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG) zur Verfügung.

 

Informationen zum aktuellen Planungsstand:

An die Presseinformation aus Ende November / Anfang Dezember 2025 anknüpfend kann der fortgeschrittene Planungsstand weiter bekräftigt werden. Das Fahrradparkhaus wird als eingeschossiges Gebäude in klarer, architektonisch markanter Pavillonform gestaltet. Es gründet auf einer durchgehenden Sohlplatte aus Stahlbeton und wird von einem umweltfreundlichen Retentions-Gründach überdeckt. Außerdem untergliedert sich das Gebäude dabei in den „kalten“ Gebäudeteil für die Nutzung Fahrradparken und in den „warmen“ Gebäudeteil für die ergänzende Nutzung als Kiosk, Fahrradwerkstatt, Lager und öffentliches WC.

 

Letztere werden in einer nachhaltigen Holzrahmenbauweise als „Box-in-Box“-System errichtet. Die funktionelle Trennung wird in der Fassadengestaltung aufgegriffen. Während der kalte Gebäudeteil eine umlaufende Lamellenfassade aus Holz erhält, wird der warme Gebäudeteil mit grünen Fliesen verkleidet. Dadurch wird die Umgebung in der Farbgebung aufgegriffen.

Zwischen den beiden Gebäudeteilen liegt der neue Warte- und Aufenthaltsbereich, der insbesondere r die Busreisenden einen erheblichen Mehrwert darstellen wird. Gleiches gilt für den Kiosk mit Brötchenauslage und die angrenzende Fahrradwerkstatt. Wie das öffentliche WC, das Fahrradparkhaus und die übrigen Wege auf dem Gelände, sind diese Bereiche gemäß DIN 18040-1 barrierefrei und schwellenlos gestaltet.

 

Der namensgebende Gebäudeteil mit dem Bereich zum Fahrradparken bietet insgesamt 136 Stellplätze. Davon werden 112 Stellplätze als Anlehnbügel realisiert, die den größtmöglichen Komfort und die beste Kompatibilität mit unterschiedlichen Fahrradmodellen liefern. Von denen sind 6 Stellplätze als solche für Sonderformen ausgeführt. Weitere 24 Plätze werden in einem Regalsystem umgesetzt. Bei Bedarf kann durch zusätzliche Regalsysteme das Angebot an Fahrradstellplätzen erweitert werden. Eine helle, bedarfsgesteuerte Beleuchtung und eine geplante Videoüberwachung sollen eine sichere Aufbewahrung von Fahrrädern gewährleisten. Schließcher und Lademöglichkeiten für E-Bikes runden das Angebot ab. Ein zweiter Ausgang in Richtung Bahnhof verkürzt zudem die Wege in Richtung Bahnsteig, sodass der Wechsel vom Fahrrad zur S-Bahn auf kurzem Wege erfolgen kann.

 

Um Zugang zum Fahrradparkhaus zu erlangen, ist eine einmalige Registrierung der Nutzerdaten erforderlich. Im Kern wird dann über eine App-basierte Lösung ein QR-Code auf dem Smartphone ausgegeben, der am Zugangsterminal eingescannt werden kann. Bei Bedarf werden auch physische Dauerkarten ausgegeben.

 

Zeitplan:

03.2024: Bewilligung der Zuwendung und Überreichung der Förderurkunde
12.2024: Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen
02.2025: Fassung des Entwurfsbeschlusses über die erforderliche 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“
04.2025: Fertigstellung der Baugrunduntersuchung
05.2025: Vorstellung des Projekts auf dem Fahrradfest
06.2025: Fassung des Satzungsbeschlusses der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“
08.2025: Fertigstellung der Genehmigungsplanung, Einreichung des Bauantrags und Vorstellung des Projekts auf dem Bergfest
09.2025: Einreichung des Antrags auf Erhöhung der Fördermittel beim BALM
11.2025: Erteilung der Baugenehmigung und Verlagerung der Seilscheibe
02.2026: Ausschreibung der Bauarbeiten
03.2026: Beginn der Bauarbeiten, Räumung des Baufelds
01.2027: Fertigstellung und Eröffnung des Fahrradparkhauses

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

958.425,30 €

*348.013,13 €
(*noch beim BALM zu beantragen)

Auszahlungen

1.064.917,00 €

386.681,26 €

 


Anlage/n:

1. Zeit- und Finanzierungsplan (Stand: 11.12.2025)

2. Gegenüberstellung Kostenentwicklung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl. 1 Zeit- und Finanzierungsplan Stand 11.12.2026 (118 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl. 2 Gegenüberstellung Kostenentwicklung (55 KB)    
Stammbaum:
2023/0319   Innenstadtkonzept "Neue Mitte Sehnde" - hier: Fahrradparkhaus   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2023/0319-1   Innenstadtkonzept "Neue Mitte Sehnde" hier: Fahrradparkhaus   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage