Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit der Ergänzung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ haben sich der Ortsrat Rethmar in seiner Sitzung am 26.01.2026 und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 27.01.2026 befasst. Beide haben sich für eine Ergänzung der Begründung auf Seite 2 unter LAGE UND GELTUNGSBEREICH des ersten Absatzes, letzter Satz, ausgesprochen. Der Satz „Der Golfplatz wird über diesen Verbindungsweg von Rethmar aus erschlossen.“ soll um „… und von der Gretenberger Straße (L411) …“ ergänzt werden. Damit lautet der Satz „Der Golfplatz wird über diesen Verbindungsweg von Rethmar und von der Gretenberger Straße (L411) aus erschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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