Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0742-1  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 05.11.2025
hier: bedarfsgerechte Kinderbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2025/0742
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
02.02.2026 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.03.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Antrag bedarfsgerechte Kinderbetreuung CDU-Ratsfraktion
Anlage 2: Sozialer Kriterienkatalog Kitaplatzvergabe

Beschlussvorschlag:

Zur Beratung


Sachverhalt:

Die Vergabe der Betreuungsplätze in den städtischen Kindertagesstätten richtet sich nach einem sozialen Kriterienkatalog. Dieser berücksichtigt Aspekte wie alleinerziehende Elternteile, den Umfang der Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, betreute Geschwisterkinder, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen etc. s. Kriterienkatalog in der Anlage zur BV.

 

Gemäß der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der

Stadt Sehnde (Benutzungssatzung) sind bis zum 31.1. eines Jahres die Anträge auf einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte zu stellen. Die Punkte aus dem sozialen Kriterienkatalog sind dabei schriftlich nachzuweisen. Auch diese Nachweise müssen bis zum 31.1. eines Jahres der Verwaltung vorliegen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Punkte aus dem vom Rat der Stadt Sehnde beschlossenen Kriterienkatalog. Hierbei werden zunächst die Kernbetreuungszeiten vergeben. Diese werden dann jeweils für die gesamte Krippen- bzw. Kindergarten- oder Hortzeit vergeben. Dies sind in der Krippe in der Regel 1 bis 2 Jahre, im Kindergarten 3 bis 4 Jahre und im Hort in der Regel 4 Jahre. Eine Überprüfung, ob in diesen jeweiligen Zeiträumen ggf. eine andere Betreuungszeit (kürzer oder länger) den Betreuungsbedarf decken würde, erfolgt nur, wenn die Eltern einen erneuten Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen, also einen Wechsel der Betreuungszeit oder der Kindertagesstätte von sich aus wünschen. Eine Überprüfung auf Veranlassung der Verwaltung findet derzeit nicht statt.

Anders verhält es sich mit den Sonder- bzw. Randbetreuungszeiten. Dies sind Betreuungszeiten, die vor bzw. nach der Kernbetreuungszeit angeboten werden (Frühdienst und Spätdienst). Diese werden ausschließlich jeweils nur für ein Kitajahr vergeben und müssen jährlich neu von den Eltern beantragt und der tatsächliche Bedarf muss mit entsprechenden aktuellen Nachweisen/Arbeitsbescheinigungen belegt werden.

Bis auf die Kindertagesstätte Wehmingen verfügen alle Kitas über mindestens eine Randbetreuungs- bzw. Sonderöffnungszeit. Mit diesem Verfahren wird den individuellen Bedarfen der Familie bereits Rechnung getragen.

 

Bei dem oben dargestellten Prozess ist eine jährliche Ermittlung der einzelnen Bedarfe aller Familien in den städtischen Kindertagesstätten auch für die Kernbetreuungszeit nicht vorgesehen. Die derzeit vorgehaltenen Personalkapazitäten im Bereich der Kitasachbearbeitung reichen für eine zusätzliche Bedarfserhebung - verteilt über alle Betreuungsplätze - daher nicht aus und müssten bei einer Änderung des Verfahrens neu berechnet und ggf. angepasst werden.

 

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, berücksichtigt die Verwaltung gem. Benutzungssatzung (vgl. § 3 Nr. 7) Elternzeit bereits entsprechend. Elternzeiten enden häufig nicht genau zum Start eines neuen Kitajahres, sodass berücksichtigt wird, dass der entsprechende Elternteil auch bereits heute unterjährig und somit unabhängig vom Kitajahr wieder in die Berufstätigkeit zurückkehren kann. Wird nun aufgrund von Elternzeit Betreuungszeit reduziert, fällt diese Flexibilität für Eltern weg, ein Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit wird somit an das Kitajahr gekoppelt und damit erschwert.

 

Aus pädagogischen Gründen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

r die Entwicklung eines Kindes und die frühkindliche Bildung sind für die Mehrheit der Kinder im entsprechenden Alter feste Gruppen wichtig. Diese bieten den Kindern Sicherheit und Orientierung. Im Zentrum des Menschbilds steht hierbei die Annahme, dass Menschen voneinander lernen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppe ideale Voraussetzungen für eine positive Entwicklung schafft. Geborgenheit und Sicherheit werden als kindliche Grundbedürfnisse angesehen, ebenso wie die Überschaubarkeit, der eine wichtige Rolle im kindlichen Erleben zugerechnet wird. Die Bedeutung von Bezugspersonen stellt dabei einen Schwerpunkt dar. Durch Rituale und Strukturen in einem festen Rahmen in einer den Kindern bekannten Gruppe anderer Kinder und insbesondere dagogischen Fachkräften und damit Bezugspersonen wird die soziale und emotionale Entwicklung, wie zum Beispiel Zusammenhalt oder Konfliktlösung des Kindes, gefördert. Gleichzeitig wird eine mögliche Überforderung reduziert, da eine feste Gruppe einen überschaubaren und geborgenen Rahmen schafft, in dem sich jedes Kind individuell entfalten kann. Dies ermöglicht den Kindern, Bindungen zu knüpfen und sich als Teil einer Gemeinschaft zu fühlen, was für Selbstbewusstsein und Wohlbefinden wesentlich ist.

 

In Zeiten hoher Personalfluktuation sowie Personalmangel kritisieren Eltern immer wieder, dass die Anzahl an pädagogischen Fachkräften, die in einer Woche die Gruppe durchlaufen, wenn es zu personellen Engpässen kommt, für die Kinder eine hohe Belastung und Herausforderung darstellt. Je nger die Kinder sind, umso gravierender ist dieser Umstand. Aus diesen Gründen wird für Krippenkinder grundsätzlich keine Notbetreuung in anderen Kitas oder mit ausschließlich „Fremdpersonal“ angeboten.

Je höher die Individualität für die Familien bei der Inanspruchnahme von täglich wechselnden Betreuungszeiten, destoher auch der Wechsel der Personen innerhalb der betreuten Gruppen. Ein Aspekt, den viele Kinder als belastend wahrnehmen.

Auch andersherum bedeutet häufig wechselnde Gruppen, dass eben auch die pädagogischen Fachkräfte sich täglich auf eine neue Gruppenkonstellation mit variierenden Herausforderungen einstellen müssen. Das wird von vielen Fachkräften als belastend bewertet. Auch, weil pädagogische (Bildungs-)Angebote schwierig umsetzbar sind, wenn ein Kind der Gruppe lediglich zweimal die Woche am Nachmittag anwesend ist, während ein anderes Kind im normalen Umfang an 5 Tagen am Nachmittag anwesend ist. Während ein Kind somit das Projekt schon abgeschlossen hat, hat das andere Kind gerade erst angefangen sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Somit bedarf es dann noch mehr Individualität für die einzelnen Kinder, die in dem gesetzlichen Betreuungsschlüssel 2:25 nur bedingt geleistet werden kann, um allen Kindern gerecht zu werden und sie im Umfang des tatsächlichen Bedarfs zu fördern.   


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Antrag bedarfsgerechte Kinderbetreuung

Anlage 2: Kriterienkatalog für die Kitaplatzvergabe

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Antrag bedarfsgerechte Kinderbetreuung CDU-Ratsfraktion (136 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Sozialer Kriterienkatalog Kitaplatzvergabe (150 KB)    
Stammbaum:
2025/0742   Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 05.11.2025 hier: bedarfsgerechte Kinderbetreuung   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2025/0742-1   Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 05.11.2025 hier: bedarfsgerechte Kinderbetreuung   FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   Beschlussvorlage