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Vorlage - 2026/0785  

 
 
Betreff: Grundschule Rethmar
Raumprogramm für eine Erweiterung auf eine 3-zügige Grundschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
03.02.2026 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.02.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Raumbedarf GS Rethmar bei Dreizügigkeit

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt für die Grundschule Rethmar das beigefügte Raumprogramm und dessen bauliche Umsetzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte einzuleiten.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.01.2025 hat die SPD-Ortsratsfraktion Rethmar einen Schulneubau der Grundschule Rethmar mit bis zu 3 Klassen pro Jahrgang auf einem städtischen Gelände, wie z.B. auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes, beantragt.

 

Hierüber hat der Ortsrat Rethmar in seiner Sitzung am 26.02.2025 beraten und einstimmig mit 4 Ja-Stimmen zugestimmt: Der Ortsrat Rethmar beantragt einen Schulneubau der Grundschule Rethmar mit bis zu drei Klassen pro Jahrgang auf einem städtischen Gelände, wie zum Beispiel auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamts.

Parallel ist zu prüfen, ob eine dreizügige Grundschule am derzeitigen Standort realisiert werden kann.

 

r diese Prüfung bedarf es eines entsprechenden Raumprogramms, das als Anlage beigefügt ist.

Die derzeit absehbaren Schüler*innenzahlen sehen in den nächsten Jahren 8 Klassen und ca. 180 Schüler*innen vor. Ab dem Schuljahr 2028/2029 ist mit leicht rückläufigen Zahlen zu

rechnen.

 

1. Klasse

2. Klasse

 

3. Klasse

4. Klasse

GESAMT

26/27

2

46

2

43

2

46

2

41

8

176

27/28

2

50

2

46

2

43

2

46

8

185

28/29

2

34

2

50

2

46

2

43

8

173

29/30

2

36

2

34

2

50

2

46

8

166

30/31

2

39

2

36

2

34

2

50

8

159

31/32

2

28

2

39

2

36

2

34

8

137

 

 

Diesen Trend bestätigen auch die Zahlen im Kindertagesstättenbereich.

 

Eine Erweiterung auf eine Dreizügigkeit ist aus Sicht der Verwaltung nur darstellbar, wenn die Grundschule Rethmar auch als Ausweichstandort für den Kernort Sehnde gilt, falls dort die anstehenden Schüler*innenzahlen nicht untergebracht werden können.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes zu ermitteln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

noch zu ermitteln

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Raumbedarf GS Rethmar bei Dreizügigkeit (77 KB)    
Stammbaum:
2026/0785   Grundschule Rethmar Raumprogramm für eine Erweiterung auf eine 3-zügige Grundschule   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2026/0785-1   Grundschule Rethmar Raumprogramm für eine Erweiterung auf eine 3-zügige Grundschule   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage