Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt den kommunalen Wärmeplan der Stadt Sehnde einschließlich der darin enthaltenen Umsetzungsmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der fünf priorisierten Maßnahmen innerhalb der kommenden fünf Jahre zu beginnen und voranzutreiben. Die Ziele des kommunalen Wärmeplans sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Vorhaben als fachliche Strategie zu berücksichtigen.
Sachverhalt:Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes verpflichtet in der aktuellen Fassung vom 22. Dezember 2025 nach § 5 Absatz 2 die Stadt Sehnde, eine Kommunale Wärmeplanung bis spätestens zum 31. Dezember 2026 vorzulegen. Die frühzeitigere Vorlage begründet sich auf die Inanspruchnahme der Bundesfördermittel aus der Kommunalrichtlinie (KRL). Der kommunale Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und gibt eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung. Er entfaltet jedoch keine rechtlich verbindliche Wirkung für Grundstückseigentümer*innen oder Energieversorgungsunternehmen. Nach fünf Jahren muss der kommunale Wärmeplan fortgeschrieben werden.
Die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans erfolgte in Zusammenarbeit mit der Wärmeschmiede GmbH als beauftragtem Dienstleister. Auf Grundlage einer Bestands- und Potenzialanalyse wurde eine Szenarienberechnung zur künftigen Wärmeversorgung bis zum niedersächsischen Zieljahr 2040 durchgeführt. Der zugehörige Bericht vom Oktober 2025 (Anlage 1) dokumentiert die Datengrundlage, das methodische Vorgehen und die angewandten Planungsansätze. Darüber hinaus stellt er die Ergebnisse dar und erläutert diese ausführlich. Wesentliche Ergebnisse sind u.a. die Einteilung unserer Kommune in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Identifikation von Gebieten mit sehr hohem Sanierungspotenzial und die daraus folgende Ableitung von vier Fokusgebieten (Anlage 2). Der Bericht ist einschließlich des enthaltenen Maßnahmenkatalogs veröffentlicht.
Ein weiteres wesentliches Ergebnis des kommunalen Wärmeplans sind die erarbeiteten Umsetzungsmaßnahmen, die im Bericht in jeweils einem Steckbrief detailliert beschrieben und eingeordnet sind. Es werden insgesamt 21 Maßnahmen vorgeschlagen:
x xläuft bereits x xpriorisiert
Durch das eingerichtete Sanierungsmanagement der Stadt Sehnde und dessen Angebot befinden sich bereits drei Maßnahmen in der Umsetzung. Das Sanierungsmanagement koordiniert die Wärmewende (Maßnahme 19). Zum konkreten Angebot zählen die ständige Ansprechbarkeit für intern und extern (Maßnahme 19), die regelmäßigen öffentlichen Sprechstunden (Maßnahme 2) und die öffentliche Veranstaltungsreihe „Energietreff Sehnde“ (Maßnahme 1).
Darüber hinaus wurden fünf Maßnahmen priorisiert. Die sehr effektive Maßnahme 5 unterstützt die dezentrale Gewinnung und Speicherung von Sonnenenergie zur Brauchwassererwärmung und zum Heizen. Mit Hilfe der Maßnahme 12 soll wichtiges und v.a. konkretes Wissen über die teils sehr schwierige Geologie des Kommunengebiets erlangt werden. Über dieses Wissen kann die frei zur Verfügung stehende Quelle der Erdwärme bestmöglich für eine dezentrale und bestenfalls zentrale Wärmeversorgung von bestehenden und neuen Quartieren erschlossen sowie große Hemmnisse abgebaut werden. Durch die Maßnahmen 14 bis 16 werden die drei Gebiete mit möglicher zentraler Wärmeversorgung detaillierter bewertet und somit die Frage beantwortet, ob sich die Investition in eine Machbarkeitsstudie für ein Gebiet lohnt. Eine anschließende Machbarkeitsstudie klärt letztlich alle technischen, ökonomischen und ökologischen Fragestellungen in ganzer Tiefe und führt bei positivem Ausgang zu einem konkret umzusetzenden Projekt. Die Nutzung unserer vorhandenen Wärmequellen (zumeist Abwärme) in den drei möglichen Netzgebieten ist überaus erstrebenswert.
Die 30-tägige öffentliche Auslage des Berichts startete am 29. August 2025. Während dieser Zeit ging lediglich eine Rückmeldung per E-Mail ein (Anlage 3). In dieser Rückmeldung wurde angeregt Klein Lobke für ein Wärmenetzkonzept auf Quartiersebene (Maßnahme 17) auszuwählen. Außerdem wurde ein Vorschlag zur geplanten Beratungsinitiative zu Energiegenossenschaften (Maßnahme 21) gemacht. Die Rückmeldung wurde ausführlich beantwortet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1) Bericht vom Oktober 2025 inkl. Maßnahmenkatalog 2) Wärmeversorgungs- und Fokusgebiete 3) Rückmeldungen zur Berichtsauslage
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