Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt den kommunalen Wärmeplan der Stadt Sehnde einschließlich der darin enthaltenen Umsetzungsmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der fünf priorisierten Maßnahmen innerhalb der kommenden fünf Jahre zu beginnen und voranzutreiben. Außerdem wird das Fokusgebiet „Sehnde Nordwest“ über die Umsetzung von Maßnahmen, die diesem zugeordnet sind, in gleicher Weise priorisiert. Die Ziele des kommunalen Wärmeplans sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Vorhaben als fachliche Strategie zu berücksichtigen.
Sachverhalt:In seiner Sitzung am 10.03.2026 hat sich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt mit der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Sehnde befasst. Der Wegfall des wesentlichen Ankerkundens im Fokusgebiet „Ilten Kern“ führt zur Unwirtschaftlichkeit des hier möglichen Wärmenetzes. Die Priorisierung der Maßnahme 15 könnte somit entfallen.
Daher hat sich der o. g. Fachausschuss für eine Priorisierung des Fokusgebiets „Sehnde Nordwest“ ausgesprochen. Die priorisierten Maßnahmen 14 bis 16 priorisieren gleichfalls die zugehörigen Fokusgebiete „Sehnde Kern, „Ilten Kern“ und „Haimar“. So wird ergänzend das – noch verbleibende - Fokusgebiet „Sehnde Nordwest“ priorisiert. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung von Maßnahmen im Fokusgebiet, die diesem gemäß Bericht zugeordnet sind. So soll v. a. das sehr hohe Sanierungspotenzial dieses Fokusgebiets bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Verwaltung empfiehlt eine Beibehaltung der Priorisierung der Maßnahme 15 aus. Grund ist, dass sich in den kommenden Jahren weitere wesentliche Möglichkeiten ergeben können, die eine Wirtschaftlichkeit des potentiellen Wärmenetzes im Fokusgebiet „Ilten Kern“ wiederherstellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||