Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0770-2  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Geltungsbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0770
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
10.03.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.03.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 2020-2 GBklein FNP_1-5000
Anlage BV 2020-2 GBklein ALKIS_1-1500
Anlage BV 2020-2 GBklein DOP_1-1500

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)      Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit verkleinertem Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird durch die Straßen „Rethmarsche Straße“ (B65) im Norden, „Kapellenweg“ bis etwa Abzweigung Gartenweg im Osten sowie den nördlichen Teil des „Eichenkamp“ bis zur Abzweigung im Westen begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze an der südlichen Grenze der Grundstücke „Eichenkamp 1A“ im Westen und „Kapellenweg 10“ im Osten. Die angrenzenden Teile der „Rethmarschen Straße“ und der Straßen „Eichenkamp“ und „Kapellenweg“ liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.

 


Sachverhalt:

Das Plangebiet ist von großvolumigen Gebäuden alter Hofstellen geprägt. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt und sind dem Verfall preisgegeben. Nach Abriss werden die frei gewordenen Flächen in der Regel hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt oder mit überdimensionierten Gebäudekomplexen bebaut.

Über die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich soll das Ortsbild baukulturell möglichst durch Folgenutzungen leerstehender Gebäude erhalten bleiben bzw. durch entsprechende Neubauten gesichert werden. Damit keine städtebaulichen Missstände entstehen, ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp eingeleitet worden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße gelegenen Dorfplatz im Zusammenspiel mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Das Wohnhaus der Hofstelle Eichenkamp 1A ist als Einzeldenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG ausgewiesen. Ziel der Planung ist es,glichst die alte Bausubstanz zu erhalten bzw., im Fall einer Neubebauung, sollen sich die Baukörper hinsichtlich ihrer Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren und zur Aufwertung des Ortskerns beitragen.

Um die Planung zu sichern, ist eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ erlassen worden.

 

Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 15.02.2024 mit dem Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ befasst und den Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich gefasst, da aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Anregung kam, den Geltungsbereich um die Grundstücke auf der Südseite des Eichenkampszu erweitern, um hier eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 „Evern-Süd“. Der Bebauungsplan lässt aufgrund der begrenzten überbaubaren Fläche keine Bebauung in zweiter Reihe zu.

 

Bei der Überplanung hat sich gezeigt, dass sich innerhalb des Geltungsbereichs unterschiedliche Zielsetzungen ergeben. Während es beim nördlichen Bereich an der B65 hauptsächlich um den Erhalt der Bausubstanz und das Einfügen neuer Bauten geht, geht es im mittleren Bereich eher um eine gliche Nachverdichtung und im südlichen Bereich um die Möglichkeit einer zusätzlichen Bebauung im hinteren Bereich der Grundstücke.

Außerdem haben sich r den mittleren und südlichen Bereich durch die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.10.2025 („Bauturbo“) weitere glichkeiten r eine Bebauung ergeben, so dass hier auf eine Überplanung verzichtet werden kann. Daher wird die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr auf den nördlichen Bereich beschränkt. Für den mittleren und südlichen Bereich läuft die Veränderungssperre Anfang Mai aus.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den rdlichen Bereich verfolgt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

100.000,00 €

ca. 25.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

100.000,00 €

ca. 25.000,00 €

 


Anlage/n:

- Auszug aus der AK5, Luftbild 2022 und Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage BV 2020-2 GBklein FNP_1-5000 (5493 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage BV 2020-2 GBklein ALKIS_1-1500 (2357 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage BV 2020-2 GBklein DOP_1-1500 (6682 KB)    
Stammbaum:
2020/0770   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2020/0770-1   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2020/0770-2   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Geltungsbereich   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage