Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit verkleinertem Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird durch die Straßen „Rethmarsche Straße“ (B65) im Norden, „Kapellenweg“ bis etwa Abzweigung Gartenweg im Osten sowie den nördlichen Teil des „Eichenkamp“ bis zur Abzweigung im Westen begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze an der südlichen Grenze der Grundstücke „Eichenkamp 1A“ im Westen und „Kapellenweg 10“ im Osten. Die angrenzenden Teile der „Rethmarschen Straße“ und der Straßen „Eichenkamp“ und „Kapellenweg“ liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Sachverhalt:Das Plangebiet ist von großvolumigen Gebäuden alter Hofstellen geprägt. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt und sind dem Verfall preisgegeben. Nach Abriss werden die frei gewordenen Flächen in der Regel hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt oder mit überdimensionierten Gebäudekomplexen bebaut.
Um die Planung zu sichern, ist eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ erlassen worden.
Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 15.02.2024 mit dem Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ befasst und den Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich gefasst, da aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Anregung kam, den Geltungsbereich um die Grundstücke auf der Südseite des Eichenkampszu erweitern, um hier eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 „Evern-Süd“. Der Bebauungsplan lässt aufgrund der begrenzten überbaubaren Fläche keine Bebauung in zweiter Reihe zu.
Bei der Überplanung hat sich gezeigt, dass sich innerhalb des Geltungsbereichs unterschiedliche Zielsetzungen ergeben. Während es beim nördlichen Bereich an der B65 hauptsächlich um den Erhalt der Bausubstanz und das Einfügen neuer Bauten geht, geht es im mittleren Bereich eher um eine mögliche Nachverdichtung und im südlichen Bereich um die Möglichkeit einer zusätzlichen Bebauung im hinteren Bereich der Grundstücke. Außerdem haben sich für den mittleren und südlichen Bereich durch die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.10.2025 („Bauturbo“) weitere Möglichkeiten für eine Bebauung ergeben, so dass hier auf eine Überplanung verzichtet werden kann. Daher wird die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr auf den nördlichen Bereich beschränkt. Für den mittleren und südlichen Bereich läuft die Veränderungssperre Anfang Mai aus.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den nördlichen Bereich verfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der AK5, Luftbild 2022 und Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“
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