Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spende:
- 500,00 € Geldspende aus der Liquidation der Waldbadfreunde Sehnde e.V. für Beschaffungen im Waldbad Sehnde.
2. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Annahme folgender Spende:
- 2.500,00 € Sach- und Geldspenden vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde in Form von Uniformen/Bekleidung für die Kinderfeuerwehr, Miete für das Spiel „Fußball-Darts“ für die Kinderfeuerwehr sowie Dienstgradabzeichen für die Ortsfeuerwehr Sehnde.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde wird in 2026 folgende weitere Spende angeboten:
- 500,00 € Geldspende aus der Liquidation der Waldbadfreunde Sehnde e.V. für Beschaffungen im Waldbad Sehnde.
Die Annahme dieser Spende ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.
Darüber hinaus wird die folgende Spende angeboten, deren Annahme vom Rat zu beschließen ist:
- 2.500,00 € Sach- und Geldspenden vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde in Form von Uniformen/Bekleidung für die Kinderfeuerwehr, Miete für das Spiel „Fußball-Darts“ für die Kinderfeuerwehr sowie Dienstgradabzeichen für die Ortsfeuerwehr Sehnde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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