Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt den 1. Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit der Johanniter Unfallhilfe e.V. über die "Kindertagesstätte Donauallee Rethmar“. Sachverhalt:Die Stadt Sehnde hat mit allen Freien Trägern, die im Stadtgebiet eine Kindertagesstätte betreiben, einen Betriebsführungsvertrag geschlossen. Hierbei handelt es sich um Defizitverträge, das heißt die Stadt Sehnde übernimmt die Betriebskosten, die durch die gesetzlichen Förderungen gem. NKiTaG (z.B. Finanzhilfe) und weiteren Personalkostenförderungen sowie den Elternbeiträgen nicht gedeckt werden können. In der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage sind unter § 5 Finanzierung Nr. 6 die Betriebskosten aufgeführt, die der Freie Träger, in diesem Fall die Johanniter Unfallhilfe e.V., im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung geltend machen kann und die dann über den Defizitausgleich durch die Stadt Sehnde getragen werden.
Es hat sich nun mit der Inbetriebnahme der „Kita Donauallee“ im Oktober 2025 und der damit verbundenen erstmaligen Fälligkeiten der im Betriebsführungsvertrag aus dem Jahre 2023 vereinbarten Betriebskosten gezeigt, dass in der Auflistung gem. § 5 Nr. 6 die Kapital- bzw. Zinskosten nicht berücksichtigt sind und demzufolge formal nicht abgerechnet werden können. Um hier Abhilfe zu leisten, soll der angefügte erste Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine erstmalige Regelung im Rahmen der Kita-Betriebsführungsverträge in der Stadt Sehnde, da dieser Aspekt erst bei der hier gewählten Konstellation, dass der Freie Träger sowohl Betrieb als auch Bau der Kindertagesstätten innehat, zum Tragen kommt. In § 2 Nr. 1 ist demzufolge geregelt, dass der Träger die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahme inklusive Ausstattung übernimmt und diese Kosten, in Summe 5,6 Millionen Euro und deren Finanzierung (Kapitalkosten), Teil der Betriebskosten gemäß § 5 Abs. 6 Ziff. 12 des Ursprungsvertrages sind. Diese Kosten sind bereits in den Haushalten 2026 und 2027 berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt die Vereinbarung zum Umgang mit den Fördermitteln, die der Träger für die Maßnahme vom Land Niedersachsen und der Region Hannover erhält. So werden diese, wie unter § 2 Nr. 2 geregelt, zur Gegenfinanzierung der Baukosten eingesetzt. Darüber hinaus ist in Nr. 3 geregelt, dass die Investitionskostenzuschüsse nach ihrer Auszahlung und für das jeweilige Kalenderjahr als Ertrag in die Betriebskostenabrechnung einfließen.
Weiterhin enthält der Nachtrag unter § 1 die Vereinbarung, dass die Inbetriebnahme sukzessive und abgestimmt auf den tatsächlichen Betreuungsbedarf erfolgt. So fand der Betriebsstart mit zwei Gruppen (eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe) statt. Eine vollständige Inbetriebnahme aller sechs Gruppen wird bis zum Kindergartenjahr 2027/2028 erfolgen. Nach derzeitigen Planungen werden im kommenden Kitajahr insgesamt vier Gruppen (2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppe) angeboten werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: 1. Nachtrag Betriebsführungsvertrag KiTa Donauallee Anlage 2: Betriebsführungsvertrag KiTa Donauallee in Trägerschaft der Johanniter Unfallhilfe e.V.
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