Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.
b) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.
c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu d) zu fassen.
d) Der Rat beschließt 1. Den Umzug der Kita“ Marggrafstraße“ in die Räume „Achardstraße 2“ und die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich und des Außengeländes gemäß Variante B inklusive der Reduzierung der Betreuungsplätze auf insgesamt 40. 2. Die Einrichtung eines Außerschulischen Betreuungsangebotes für die Schüler*innen der ersten Klassen der „Astrid-Lindgren-Grundschule“ in den derzeitigen Räumen der Kita „Marggrafstraße“ zum kommenden Schuljahr 2026/2027.
Sachverhalt:Durch die Betriebsaufgabe der Krippe „Spatzennest“ stehen die Räumlichkeiten der ehemaligen Krippeneinrichtung für eine Nachnutzung zur Verfügung. Der Rat der Stadt Sehnde hat hierzu die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.11.2025 beauftragt, ein Konzept zur Nachnutzung der Räume ab August 2026 zu erstellen und zu prüfen, ob die Kita „Marggrafstraße“ in diese Räume umziehen kann.
Eine Nachnutzung der genannten Räume durch die Kita “Marggrafstraße“ ist unter folgenden Voraussetzungen möglich.
1. Umbau der Sanitäreinrichtungen: Die aktuellen Sanitäreinrichtungen sind für die Nutzung von Krippenkinder (Altersgruppe 1 - 3) ausgelegt. Es muss ein Komplettumbau erfolgen, der eine Nutzung durch Kindergartenkinder (Altersgruppe 3 - 7) zulässt. Dies beinhaltet den Austausch der Toiletten inklusive Einbau von Trennwänden. Da dies aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse einen Rückbau der aktuellen Waschbecken bedingt, müssen auch neue Waschgelegenheiten geschaffen werden. Kostenkalkulation: ca. 30.000,00 €
2. Erweiterung Außengelände: Das derzeitige Außengelände weist eine Größe von rund 407 m² auf. Gemäß NKitaG sind 12 m² pro Kind erforderlich. Derzeit werden in der Kindertagesstätte „Marggrafstraße“ 50 Kinder betreut. Dies entspricht einer erforderlichen Außenfläche von 600 m². Hier gibt es zwei Varianten zur Realisierung. Variante A: Schaffung eines zusätzlichen Außengeländes hinter dem Gebäude auf städtischer Fläche (ehemaliger Bahndamm). Hierzu müsste eine Zuwegung aus dem Gebäude zu der Fläche geschaffen werden. Kostenschätzung: Neue Außenfläche (300m²) herrichten: Zaun – 75 lfdm 74,-€/m 5.550,- € Zauntür, einflüglig- 2 Stück 640,-€/Stck. 1.280,- € GALA Bau– pauschal 18.000,- € (Boden aufarbeiten; Planum herstellen, Demontage Gleise, etc.) Einbau Tür: 3.000,- € Summe gerundet: 28.000,-€ Hinweis: Diese Kostenschätzung enthält keine Kosten für Flächenversiegelung/ Pflasterarbeiten und basiert auf der Grundlage, dass alle Rodungsarbeiten durch den Baubetriebshof ausgeführt werden.
Variante B: Das vorhandene Außengelände (407 m²) wird um einen Teil des Parkplatzes vergrößert, der als Stellplatzfläche nicht erforderlich ist bzw. wodurch die Anzahl der Stellplätze nicht reduziert wird. Das Außengelände könnte so um rund 64 m² vergrößert werden, was einer neuen Gesamtfläche zur Nutzung durch die Kita von rund 471 m² entspricht. Diese Fläche wäre ausreichend für 40 Kinder (12 m² pro Kind), sodass eine Reduzierung der beiden Kindergartengruppen auf jeweils 20 Plätze erforderlich wäre. Dies würde nicht nur die Nachnutzung grundsätzlich ermöglichen, sondern gleichzeitig eine erhebliche Qualitätssteigerung für die pädagogische Arbeit bedeuten und eine Verbesserung der Gesamtsituation in allen Bereichen herbeiführen. Summe Kostenschätzung: 16.000,- €
Im Haushalt 2026 sind die vollen Betriebskosten des Familienwerks bis zum 31.7.2026 eingeplant. Durch die vorzeitige Einstellung der Betreuung in der Krippe zum 28.2.2026 fallen somit Minderaufwendungen an, sodass ein Deckungsvorschlag im Teilhaushalt 6 für die oben aufgeführten Kosten vorhanden ist. Voraussichtlich kommt es zu Minderaufwendungen in Höhe von ca. 117.000,00 Euro.
Weiterhin muss in diesem Zusammenhang folgende Thematik betrachtet werden: Auch der Fachdienst Schule, Sport und Kultur benötigt Räume zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, da die „Astrid-Lindgren-Grundschule“ zum kommenden Schuljahr keine Ganztagsgrundschule ist. Da der Rechtsanspruch somit nicht durch den der Schule angegliederten Hort abgedeckt werden kann, soll ein ergänzendes außerschulisches Betreuungsangebot als Interimslösung zum kommenden Schuljahr 2026/2027 realisiert werden. Dieses Angebot soll auf dem bestehenden Konzept der nachschulischen Betreuung fußen und kostenpflichtig gem. der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren in den städtischen Kindertagesstätten sein. Es dient der Überbrückung eines Zeitraums von maximal zwei Jahren, in dem sich die „Astrid-Lindgren-Grundschule“ zur Ganztagsgrundschule entwickeln soll. Da in der Grundschule selbst keine Küche vorhanden ist, über die das tägliche Mittagessen für die Schüler*innen abgewickelt werden könnte, ist eine Realisierung in den Schulräumen nicht möglich. Eine Nutzung der Räumlichkeiten in der „Achardstraße 2“ zur Realisierung dieses außerschulischen Betreuungsangebotes wäre eine Option. Auch hierfür wäre der Umbau des Sanitärbereichs in zwei getrennte WCs (Mädchen – Jungen) notwendig. Dies beinhaltet den kompletten Rückbau der vorhandenen Sanitäranlage und die Schaffung von zwei einzelnen Räumen mit je einer Toilette und Waschbecken. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 45.000,00 Euro und bewegen sich somit in identischer Größenordnung zu den Umbaukosten für eine Nachnutzung als zweigruppige Kindertagesstätte mit reduzierter Platzanzahl. Da es sich hierbei um eine Interimslösung handelt, die aufgrund der Raumgrößen für maximal 2 – 3 Jahre bestehen kann, wäre anschließend die Fragestellung einer Nachnutzung erneut gegeben, da der Mietvertrag der Räume in der „Achardstraße 2“ bis 2035 läuft. Aus diesem Grund stellt sich die Variante des Umzugs der Kita „Marggrafstraße“ mit nahezu identischen Umbaukosten als die nachhaltigere Lösung dar, da eine Nutzung über die gesamte Mietdauer gegeben wäre. Für ein außerschulisches Betreuungsangebot für die Schüler*innen der „Astrid-Lindgren-Grundschule“ bieten sich die jetzigen Räume der Kita „Marggrafstraße“ ebenso an. Die räumliche Ausstattung ist passend und es wären keine Umbauarbeiten notwendig; eine Nutzung wäre nahezu direkt nach Auszug der Kindertagesstätte möglich.
Das außerschulische Betreuungsangebot soll zur Erfüllung des Rechtsanspruchs eine Betreuungszeit von 12:40 Uhr (Schulschluss) bis 15:40 Uhr umfassen, um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von 8 Stunden täglich gerecht zu werden und damit 15 Stunden Betreuung in der Woche umfassen. Die Gebühren für dieses Angebot belaufen sich auf 165,00 Euro monatlich plus Essensgeld. Eine Ferienbetreuung ist nicht inkludiert. Eine im Herbst 2025 durchgeführte Befragung der Sorgeberechtigten der zukünftigen Erstklässler*innen lässt darauf schließen, dass ca. 30 Schüler*innen dieses Angebot in Anspruch nehmen würden. Daher ist mit drei pädagogischen Fachkräften mit einem Stundenumfang von je 19,5 Stunden inklusive Vor- und Nachbereitungszeit zu planen. Dies entspricht Personalaufwendungen in Höhe von 100.500,00 Euro. Durch die Zuwendungen über die „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit" (Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter/Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), s. Beschlussvorlage Nr. 2026/0783, wird die Stadt Sehnde Zuschüsse erhalten, die im Haushalt 2026 und 2027 nicht geplant sind und die somit zur Kostendeckung des oben genannten außerschulischen Betreuungsangebotes herangezogen werden können.
Zusammengefasst bietet sich somit ein Umzug der Kita „Marggrafstraße“ in die Räume „Achardstraße 2“ in Verbindung mit einer Reduzierung der Betreuungsplätze auf insgesamt 40 zugunsten einer erheblichen Qualitätssteigerung in mehreren Bereichen (Pädagogik, Förderung der Kinder, Mitarbeiterbindung, -haltung und -gewinnung, Zusammenarbeit mit externen Fachkräften wie Sprachförderung, Frühförderung, etc.) an. Damit einhergehend kann die Sicherstellung der Ganztagsbetreuung für Schüler*innen der „Astrid-Lindgren-Grundschule“ zum August 2026 in den derzeitigen Räumen der Kita „Marggrafstraße“ gewährleistet werden. Zielsetzung ist eine Umsetzung zum neuen Schuljahr 2026/2027. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Lageplan Außengelände Variante A Anlage 2: Lageplan Außengelände Variante B
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