Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt fasst den folgenden Beschluss:
Sachverhalt:Die Region Hannover hat mit dem Sachlichen Teilprogramm Windenergie 2025 (STPW) das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 (RROP) fortgeschrieben. Im STPW werden auf Basis des § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) erstmalig Vorranggebiete dargestellt, die zur Erfüllung der im Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) festgelegten regionalen Teilflächenziele dienen. Darin ist geregelt, dass die Region Hannover min. 1.117 ha / 0,49 % ihrer Fläche bis Ende 2027 bzw. min. 1.446 ha / 0,63 % ihrer Fläche bis Ende 2032 für Windenergieanlagen ausweisen muss. Mit dem STPW hat die Region Hannover dieses Ziel mit der Ausweisung von rd. 2.334 ha / 1,02 % ihrer Fläche übertroffen.
Da es sich beim STPW um eine Regionalplanung im Sinne des ROG handelt, besteht für die Träger der Bauleitplanung, in diesem Fall die Stadt Sehnde, eine Anpassungspflicht der Flächennutzungsplanung. Entsprechend sind die im Flächennutzungsplan festgelegten Flächen für Windenergieanlagen um die Vorranggebiete aus dem STPW zu erweitern. In Sehnde sind somit insgesamt rd. 312 ha bzw. 3,02 % des Stadtgebiets als Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.
Anfragen zu Projekten außerhalb Flächen für Windenergieanlagen: In der Zwischenzeit sind mehrere Projektierer an die Stadt Sehnde mit der Absicht herangetreten Windenergieanlagen außerhalb dieser o.g. Flächen zu errichten. Zuletzt betraf dies Flächen innerhalb der Potenzialflächen Nr. 38 aus dem STPW westlich des Ortsteils Wassel. Im Gebietsblatt zu diesem Vorranggebiet heißt es:
„Nach Abwägung der einzelgebietlichen Belange (vgl. 2.0 bis 2.7) ist die gesamte Potenzialfläche „Wassel“ für eine Windenergienutzung ungeeignet und wird daher nicht für die Windenergienutzung festgelegt. Gründe für die Nichtfestlegung der gesamten Potenzialfläche hinsichtlich der Windenergienutzung ist die Lage im Nahbereich gemäß § 45b Abs. 2 BNatSchG und die Lage im zentralen Prüfbereich gemäß § 45b Abs. 3 BNatSchG, die Lage in einem Rotmilan Revier und in der Umgebung eines Rotmilan-Lebensraumes sowie die Lage der gesamten Potenzialfläche in einem Rotmilan-Dichtezentrum. […] Im zentralen Prüfbereich, im Rotmilan Dichtezentrum sowie in der Umgebung des Rotmilan-Lebensraumes und des Rotmilan Revierzentrums gibt es in der Regel Anhaltspunkte für ein Tötungs-und Verletzungsrisiko. Die Windenergienutzung setzt sich hier nicht regelmäßig, jedoch im Einzelfall durch. Aus Vorsorgegründen und über die gesetzlichen Regelungen hinaus werden diese Bereiche, welche den Großteil der Potenzialfläche überlagern, nicht für eine Windenergienutzung festgelegt. Der übrige Bereich erfüllt nicht das Kriterium Mindestgröße (siehe Begründung/Erläuterung), um für die Windenergienutzung festgelegt zu werden.“
Im STPW sind die betreffenden Potenzialflächen somit pauschal nicht weiter berücksichtigt worden, da die örtlichen Gegebenheiten nicht im Detail geprüft wurden. Eine Einzelfallprüfung im Zuge eines nachgelagerten Planverfahrens ist grundsätzlich möglich, beispielhaft ist die
Allerdings sind derartige Planverfahren bisweilen mit einem Aufwand verbunden, den die Verwaltung, ob des offenen Ausgangs erforderlicher Untersuchungen und Gutachten, nicht leisten kann. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass durch die Projektierer und Investoren schon vor der Entscheidung über die Aufstellung eines Planverfahrens zur Ausweisung zusätzlicher Flächen, notwendige Untersuchungen und Gutachten vorzulegen sind. Dadurch ließen sich die Erfolgsaussichten eines darauffolgenden Planverfahrens bereits vorgelagert ermitteln, damit dem Rat der Stadt Sehnde frühzeitig eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Einleitung etwaiger Bauleitplanverfahren vorliegt.
Gleichzeitig wird durch dieses Vorgehen die Verfügbarkeit zusätzlicher Flächen für Windenergie auf die Potenzialflächen aus dem STPW begrenzt. Dadurch soll ein Wildwuchs an Anlagenstandorten ausgeschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Übersichtsplan Windenergiegebiete: Vorranggebiete und Potenzialflächen
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