Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c). b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c). c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die außerplanmäßige Mittelfreigabe für die Einführung einer stadteigenen Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation. Der Aufwand wird aus dem Bauunterhaltungskonto des Liegenschaftsmanagements entnommen. Sachverhalt:Gemäß Gebäudeenergiegesetz § 71a, EU-Gebäuderichtlinie, EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist eine Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation in Kommunen verpflichtend einzuführen. Bei Anlagen bis 290kW besteht diese Pflicht bereits, bei kleineren Nichtwohngebäuden ist sie bis spätestens Ende 2029 einzuführen.
Folgende Ziele werden damit verfolgt:
Die Kosten für diese Einführung fallen in späteren Projekten nicht mehr an. Die zu errichtende Anlage dient allen anderen Liegenschaften als zentraler Knotenpunkt. In einigen Liegenschaften sind bereits Komponenten vorhanden die aufgeschaltet werden können.
Mittelfristig ist mit Einsparungen im Personalbereich zu rechnen, da Einsatzfahrten zur Zählerablesung oder Störungsbeseitigungen wegfallen.
Eine Vergabe an externe Anbieter (wie ehemals E1) wird nicht weiterverfolgt, da es dauerhaft nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
Investive Mittel stehen für diese Vorhaben nicht zur Verfügung. Daher wird als Deckungsvorschlag das Bauunterhaltskonto des Liegenschaftsmanagements herangezogen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:~ Keine ~ |
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