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Vorlage - 2026/0847  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Mittelfreigabe für die Einführung einer stadteigenen Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
17.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c).

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c).

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die außerplanmäßige Mittelfreigabe für die

Einführung einer stadteigenen Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation. Der Aufwand wird aus dem Bauunterhaltungskonto des Liegenschaftsmanagements entnommen.


Sachverhalt:

Gemäß Gebäudeenergiegesetz § 71a, EU-Gebäuderichtlinie, EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist eine Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation in Kommunen verpflichtend einzuführen. Bei Anlagen bis 290kW besteht diese Pflicht bereits, bei kleineren Nichtwohngebäuden ist sie bis spätestens Ende 2029 einzuführen.

 

 

Folgende Ziele werden damit verfolgt:

  • Kostenersparnis durch Energiereduzierung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, protokollieren, analysieren und dessen Anpassung ermöglichen
  • Energieeffizienz bewerten, Effizienzverluste feststellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
  • Kommunikation zwischen den verbundenen technischen Gebäudesystemen und anderen Anwendungen im Gebäude ermöglichen und dabei kompatibel mit Systemen verschiedener Hersteller sein
  • Stör- und Alarmmeldemanagement
  • Raumklimaqualität überwachen (umzusetzen bis 24 Monate nach Inkrafttreten der EPBD);
  • Automatische Beleuchtungssteuerung mit angemessener Zonierung und Belegungserkennung

 

Die Kosten für diese Einführung fallen in späteren Projekten nicht mehr an. Die zu errichtende Anlage dient allen anderen Liegenschaften als zentraler Knotenpunkt. In einigen Liegenschaften sind bereits Komponenten vorhanden die aufgeschaltet werden können.

 

Mittelfristig ist mit Einsparungen im Personalbereich zu rechnen, da Einsatzfahrten zurhlerablesung oder Störungsbeseitigungen wegfallen.

 

 

Eine Vergabe an externe Anbieter (wie ehemals E1) wird nicht weiterverfolgt, da es dauerhaft nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

 

Investive Mittel stehen für diese Vorhaben nicht zur Verfügung. Daher wird als Deckungsvorschlag das Bauunterhaltskonto des Liegenschaftsmanagements herangezogen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

170.000 €

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

170.000 €

170.000€

 


Anlage/n:

~ Keine ~