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Vorlage - 2026/0827-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz", 2. Änderung, in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2026/0827
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
15.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

  1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, wie in Anlage 1 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2026/0827 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Satzungsbeschluss:

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.

 

  1.    Der Ortsrat Rethmar fordert, dass die Verwaltung unabhängig vom jetzt vorliegenden B-Plan eine weitere Zuwegung des Golfplatzes prüft. Hierdurch soll die Zunahme von Verkehr in der Ortslage von Rethmar reduziert werden.

In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung ebenso prüfen, ob die betreffenden Teilfchen des Realverbandes Klein Lobke erworben werden können oder eine generelle Nutzungsmöglichkeit einer Zufahrt zum Golfplatzgelände gewährleistet werden kann.

 


Sachverhalt:

Der Ortrat Rethmar hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den zusätzlichen Beschluss unter Ziffer 3. empfohlen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2026/0827   Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz", 2. Änderung, in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2026/0827-1   Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz", 2. Änderung, in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage