Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0895  

 
 
Betreff: Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
hier: Straße "Vor dem Dorf" im Baugebiet "Bergfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde -Ergänzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
17.09.2026 
Sitzung des Ortsrates Rethmar      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
22.09.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.10.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Widmung Vor dem Dorf -Erweiterung_Liegenschaftskarte
Widmung Vor dem Dorf -Erweiterung_Luftbild

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

- Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/61

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

 

und den Weg, Flurstück 73/56 der Flur 15 in der Gemarkung Rethmar,

 

beschränkt auf den Fußverkehr

 

zu widmen.

 

 


Sachverhalt:

Die Straße „Vor dem Dorf“ wurde nach der Fertigstellung 2015 gewidmet. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ wurde die Bebauung nach Norden hin ergänzt. Damit wurde auch die Straße „Vor dem Dorf“ nach Norden hin verlängert. Zur Grünfläche im Norden des Baugebietes wurde eine fußufige Verbindung geschaffen. Der Fußweg, Flurstück 73/56, ist eingeschränkt für den Fußverkehr und die Straßenfläche, Flursck 73/61, ist uneingeschränkt für den Verkehr zu widmen. Beide Flurstücke liegen in der Flur 15, Gemarkung Rethmar.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit zu widmenden Bereich

Anlage 2: Auszug aus der Liegenschaftskarte/Luftbild mit zu widmenden Bereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Widmung Vor dem Dorf -Erweiterung_Liegenschaftskarte (1443 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Widmung Vor dem Dorf -Erweiterung_Luftbild (4761 KB)