Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15 - „Vor dem Dorf“ mit dem Flurstück 73/61
unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr
und den Weg, Flurstück 73/56 der Flur 15 in der Gemarkung Rethmar,
beschränkt auf den Fußverkehr
zu widmen.
Sachverhalt:Die Straße „Vor dem Dorf“ wurde nach der Fertigstellung 2015 gewidmet. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ wurde die Bebauung nach Norden hin ergänzt. Damit wurde auch die Straße „Vor dem Dorf“ nach Norden hin verlängert. Zur Grünfläche im Norden des Baugebietes wurde eine fußläufige Verbindung geschaffen. Der Fußweg, Flurstück 73/56, ist eingeschränkt für den Fußverkehr und die Straßenfläche, Flurstück 73/61, ist uneingeschränkt für den Verkehr zu widmen. Beide Flurstücke liegen in der Flur 15, Gemarkung Rethmar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit zu widmenden Bereich Anlage 2: Auszug aus der Liegenschaftskarte/Luftbild mit zu widmenden Bereich
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