Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Herr Matthias Grun wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2032 erneut zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen ernannt. Sachverhalt:Eine Änderung wurde vorgenommen, da die Amtszeit des Ortsbrandmeisters im Jahr 2032 und nicht 2033 endet. Herr Gruns Amtszeit als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen endet am 31. Dezember 2026 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen hat am 26. September 2026 Herrn Matthias Grun gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erneut zur Ernennung vorgeschlagen.
Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen.
Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung-FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Grun erfüllt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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