Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 0334/2014/09  

 
 
Betreff: Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1-SD-BSM (2007)0334/2014/09
Federführend:FB 3 KiTas und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend
10.02.2014 
15. Sitzung Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Sehnde
20.02.2014 
16. Sitzung Rat der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Benutzungssatzung 2014

Sachverhalt:

Mit der Einführung einer generellen Regelbetreuungszeit von 08:00 13:00 Uhr  in den städtischen Kindertagesstätten sowie der Ausweitung der Betreuungszeit im Hort Höver zum 01.08.2014 (Drucksache 0283/2013/09) ist eine entsprechende Anpassung in der „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)“ erforderlich. Weiterhin erfolgt eine inhaltliche Änderung:

 

§ 3 Öffnungszeiten, Satz 1:

Die Kernbetreuungszeit in den Kindertagesstätten wird anstatt von 8:00 bis 12:00 Uhr jetzt von 8:00 bis 13:00 Uhr festgeschrieben. Die Kernbetreuungszeit  in den Kinderhorten wird neu festgelegt, und zwar „Montag bis Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr bzw. von 13:00 bis 16:00 Uhr“.

 

§7 Ausschluss/Kündigung, Absatz 6 Satz 3:

 

Bisher war auch für Schulkinder im letzten Kita-Jahr generell eine Abmeldung nötig. Da laut Satz 7 der Besuch der Kita sowieso mit Ablauf des Kita-Jahres, in dem die Schulpflicht eintritt endet, muss jetzt nur noch eine Abmeldung erfolgen, wenn eine Betreuung über den 31.07. des Jahres erfolgen soll (z. B. Teilnahme am Feriennotdienst).

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage - Benutzungssatzung 2014 (79 KB)