Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Sachverhalt:Mit der Einführung einer generellen Regelbetreuungszeit von 08:00 – 13:00 Uhr in den städtischen Kindertagesstätten sowie der Ausweitung der Betreuungszeit im Hort Höver zum 01.08.2014 (Drucksache 0283/2013/09) ist eine entsprechende Anpassung in der „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)“ erforderlich. Weiterhin erfolgt eine inhaltliche Änderung:
§ 3 Öffnungszeiten, Satz 1: Die Kernbetreuungszeit in den Kindertagesstätten wird anstatt von 8:00 bis 12:00 Uhr jetzt von 8:00 bis 13:00 Uhr festgeschrieben. Die Kernbetreuungszeit in den Kinderhorten wird neu festgelegt, und zwar „Montag bis Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr bzw. von 13:00 bis 16:00 Uhr“.
§7 Ausschluss/Kündigung, Absatz 6 Satz 3:
Bisher war auch für Schulkinder im letzten Kita-Jahr generell eine Abmeldung nötig. Da laut Satz 7 der Besuch der Kita sowieso mit Ablauf des Kita-Jahres, in dem die Schulpflicht eintritt endet, muss jetzt nur noch eine Abmeldung erfolgen, wenn eine Betreuung über den 31.07. des Jahres erfolgen soll (z. B. Teilnahme am Feriennotdienst).
Anlage/n:Anlage/n:
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