Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 0353/2014/09  

 
 
Betreff: Prüfung des Standortes des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Haimar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1-SD-BSM (2007)0353/2014/09
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
24.03.2014 
14. Sitzung Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
26.03.2014 
26. Sitzung Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Sehnde
03.04.2014 
17. Sitzung Rat der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Planungsentwurf FWH

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Zuge der Beratungen der Arbeitsgruppe Brandschutzbedarfsplan wurde festgestellt, dass das 1972 errichtete Feuerwehrhaus Haimar keiner Überprüfung nach den einschlägigen Bestimmungen der DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser Teil 1-6) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) standhält.

 

Bereits im derzeit noch gültigen Brandschutzbedarfsplan vom 13.07.2006 wurde das Feuerwehrhaus Haimar explizit als investitionsbedürftig mit aufgeführt (Schulungsraum zu klein; Erweiterung Sozialräume).

 

Noch besteht Bestandsschutz für das jetzige Feuerwehrhaus, jedoch würde dieser verloren gehen, sobald wesentliche Veränderungen an der Einrichtung vorgenommen werden.

 

Eine 2011 im Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften in Auftrag gegebene Planausarbeitung einer möglichen Erweiterung des Feuerwehrhauses hat ergeben, dass die räumliche Situation nicht ohne wesentliche Veränderungen am Gebäude zu lösen ist. Es sind zusätzliche Räumlichkeiten zu schaffen um nach Frauen und Männern getrennte Umkleiden, Duschen und WC`s zu schaffen. Ebenso fehlt ein Besucher WC und ein Lagerraum.

 

Noch problematischer stellt sich die Situation in der Fahrzeughalle dar. Hier können die Abstandsvorschriften der UVV nicht eingehalten werden. Selbst wenn alle baulichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden, können die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, da Grenzabstände nicht einzuhalten sind. Auch eine Aufstockung des Gebäudes kommt aus dem vorgenannten Grund, sowie Problemen mit der Statik, nicht in Betracht.

 

Zurzeit wird im Feuerwehrhaus mittels einer Elektroheizung beheizt. Dies führt, auch hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz, zu einer Energieineffizienz.

 

Nach dem Vorgenannten ist die skizzierte Baulösung nicht wirtschaftlich und rechtlich prekär.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage - Planungsentwurf FWH (2256 KB)