Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - BV/2014/0005  

 
 
Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss;
Bestimmung des Konsolidierungskreises der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
04.06.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.06.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Vorlage Nr. BV-2014-0005 - Übersicht Konsolidierungskreis Stadt Sehnde
Anlage 2 Vorlage Nr. BV-2014-0005 - Konsolidierungskreis Stadt Sehnde

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
    den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt die Bestimmung des Konsolidierungskreises zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 128 Abs. 4 bis 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat die Stadt Sehnde zukünftig die Jahresabschlüsse ihrer Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse ihrer ausgegliederten Bereiche zusammenzufassen (konsolidierter Gesamtabschluss), erstmalig verpflichtend für das Haushaltsjahr 2012.

 

Mit dem konsolidierten Gesamtabschluss wird das Ziel verfolgt, den Gesamtüberblick über das vollständige Vermögen, sämtliche Schulden und die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen zu verbessern, indem die Jahresabschlüsse der städtischen Kernverwaltung und der ausgelagerten städtischen Aufgabenträger so dargestellt werden, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde.

 

Für die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses gelten die Vorschriften des NKomVG und der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). Ergänzend hierzu hat der Bürgermeister eine Richtlinie erlassen, auf deren Basis die Stadt Sehnde für ihren Gesamtabschluss die Zuständigkeiten, die zeitliche Planung, die zu berücksichtigten Aufgabenträger sowie die Vorgehensweise bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses regelt.

 

Grundlage für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist die Bestimmung des Konsolidierungskreises. Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen verselbständigten Aufgabenträger, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. der Eigenkapitalmethode in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen.
 

Für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises sind die Regelungen des § 128 Abs. 4 NKomVG heranzuziehen. Mit dem Jahresabschluss der Stadt Sehnde sind demnach die Jahresabschlüsse

  • der Einrichtungen, deren Wirtschaftsführung nach § 139 NKomVG selbständig erfolgt,
  • der Eigenbetriebe,
  • der Eigengesellschaften,
  • der Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform, an denen die Kommune beteiligt ist,
  • der kommunalen Anstalten,
  • der gemeinsamen kommunalen Anstalten, an denen die Kommune beteiligt ist,
  • der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen,
  • der Zweckverbände, an denen die Kommune beteiligt ist,
  • der Wasser- und Bodenverbände, bei denen die Kommune Mitglied ist, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen und
  • der rechtlich unselbständigen Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen

zu konsolidieren.

Die Festlegung des Konsolidierungskreises ist abhängig von der Einflussmöglichkeit der Stadt auf den Aufgabenträger.

Verbundene Aufgabenträger

Verbundene Aufgabenträger sind dadurch gekennzeichnet, dass die Stadt Sehnde einen beherrschenden Einfluss (§ 128 Abs. 5 S.4 NKomVG, entsprechend § 290 Abs. 2 HGB) auf sie ausübt. Ein beherrschender Einfluss entspricht  i. d. R. einer Kapitalbeteiligung von über 50 %.
Verbundene Aufgabenträger werden voll konsolidiert. Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Sonderposten, Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge und Aufwendungen in den Gesamtabschluss übernommen.

 

Assoziierte Aufgabenträger

Ein assoziierter Aufgabenträger ist ein Aufgabenträger, auf den die Stadt Sehnde einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn die Stadt Sehnde bei einem Aufgabenträger mindestens 20 % und nicht mehr als 50 % der Stimmrechte innehat. Im Regelfall stimmen die Kriterien für den maßgeblichen Einfluss mit der jeweiligen Kapitalbeteiligung überein.
Assoziierte Aufgabenträger nach der Eigenkapitalmethode konsolidiert. Bei dieser Methode werden die assoziierten Aufgabenträger mit dem Buchwert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs in der Gesamtbilanz angesetzt.

Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung

Verbundene oder assoziierte Aufgabenträger, die von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Sehnde sind, brauchen nicht in den konsolidierten Gesamtabschluss einbezogen werden.
In Anlehnung an die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Gesamtabschluss (unter Federführung des Niedersächsischen Innenministeriums) sind Aufgabenträger i. d. R. von untergeordneter Bedeutung, bei denen die Positionen im Einzelabschluss unter 5 % der entsprechenden Positionen der summierten Einzelabschlüsse aller Aufgabenträger liegen. Die Summen der Positionen der Einzelabschlüsse der Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung darf 7 % der vergleichbaren Positionen der summierten Einzelabschlüsse nicht übersteigen. Die Unterschreitung des Prozentsatzes muss dabei jeweils sowohl für die Vermögenslage als auch die Finanzlage und Ertragslage gelten.
Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung werden gem. § 124 Abs. 4 S. 2 NKomVG im Gesamtabschluss zu Anschaffungs- oder Herstellungswerten ausgewiesen.

Sonstige Aufgabenträger wegen geringer Beteiligungsquote

Aufgabenträger, deren Beteiligungsquote seitens der Stadt Sehnde weniger als 20 % beträgt, werden gem. § 124 Abs. 4 S. 2 NKomVG zu Anschaffungs- oder Herstellungswerten im Gesamtabschluss ausgewiesen.

 

Eine Übersicht über den Konsolidierungskreis enthält die Anlage 1. Die Prüfung der Zuordnung zum Konsolidierungskreis ist r alle Aufgabenträger in der Anlage 2 dargestellt.

 

Der Konsolidierungskreis wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Es wurden keine Bedenken erhoben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Übersicht Konsolidierungskreis der Stadt Sehnde

Anlage 2: Konsolidierungskreis der Stadt Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Vorlage Nr. BV-2014-0005 - Übersicht Konsolidierungskreis Stadt Sehnde (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Vorlage Nr. BV-2014-0005 - Konsolidierungskreis Stadt Sehnde (79 KB)