Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - BV/2014/0007  

 
 
Betreff: Umsetzung Regelbetreuungszeit 8:00 bis 13:00 Uhr in allen städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 3 KiTas und Jugend Beteiligt:Bürgermeister
    Stab Finanzen und Controlling
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
02.06.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Kindertagesstätten und Jugend      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.06.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beispielrechnung Zeiten Küchenkraft

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die Einführung eines Mittagessens zum 01.01.2015 für alle Kinder (ausgenommen Kita Müllingen) mit mindestens fünf Stunden Betreuungszeit. Die zusätzlich anfallenden Kosten im Küchenbereich sind im Haushaltsplan 2015 einzuplanen.

 

 


Sachverhalt:

 Mit der Drucksache 0283/2013/09 „Kindertagesstättenplanung 2014“ hat der Rat der Stadt Sehnde die Einführung einer Regelbetreuungszeit in den städtischen Kindertagesstätten von 8:00 bis 13:00 Uhr zum 01.08.2014 beschlossen.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in den städtischen Kindertagesstätten noch 10 Gruppen mit einer Betreuungszeit von 8:00 bis 12:00 Uhr. Die notwendigen Personalaufstockungen sind im Stellenplan 2014 bereits enthalten und werden zum 01.08.2014 umgesetzt:

  • Es wird aus persönlichen Gründen eine Personalumsetzung bei einer Sozialassistentin geben, die freiwerdende Stelle ist bereits neu ausgeschrieben.
  • Bei einer Betreuung bis 13:00 Uhr würde eine Kita-Leitung, die noch im Gruppendienst tätig ist, mit Verfügungszeit und Leitungsfreistellung auf 39,5 Stunden Arbeitszeit kommen, das ist tarifrechtlich nicht möglich. Deshalb wird für die  vier betroffenen zweigruppigen Einrichtungen eine feste Springkraft neu eingestellt, die an jeweils einem festen Wochentag die Leitung in der Gruppe vertritt und diese somit einen Vormittag für Leitungsaufgaben freigestellt ist. Die Arbeitszeit der Leitungen bleibt unverändert, die Stundenaufstockung wird von der Springkraft abgedeckt.
  • Alle anderen betroffenen KollegInnen bekommen eine fünfstündige Aufstockung ihres bisherigen Festvertrages.

 

Alle Eltern, die bisher eine Betreuung bis 12:00 Uhr genutzt haben, bekommen automatisch einen neuen Bescheid für die 13:00Uhr-Betreuung. Sollten sie weiterhin nur eine 12:00Uhr-Betreuung wünschen, ist dies als Auslaufmodell möglich. Neuaufnahmen erfolgen nur noch bis 13:00 Uhr, eine Wahlmöglichkeit ist hier nicht gegeben. Mit der Einführung der Regelbetreuungszeit bis 13:00 Uhr wird die Sonderöffnungszeit von 12:00 bis 13:00 Uhr überflüssig.

Bei einer Regelbetreuungszeit bis 13:00 Uhr ist es wünschenswert, dass die Kinder auch in der Kita Mittag essen. Das bedeutet allerdings, dass dann für  alle* Kinder in städtischen Kitas ein Mittagessen angeboten wird: bisher  nutzen zwar die Kinder in 14:00Uhr-  und 17:00Uhr-Gruppen diese Möglichkeit, aber nur wenige Kinder der 12:00Uhr-Gruppen. In einer zweigruppigen Einrichtung kann die Einführung der 13:00Uhr-Betreuung mit Mittagessen leicht zur Verdopplung der täglich ausgegebenen Portionen führen. Für die anderthalbfache bis doppelte Anzahl an Essenkindern sind aber weder die Stunden der Küchenkräfte noch das Geschirr bzw. die Geschirrspüler in den Kitas ausgelegt. Deshalb soll die Einführung eines Mittagessens für alle erst zum 01.01.2015 erfolgen, im Haushalt 2015 ist hierfür einzuplanen:

  • Eine Erhöhung der Arbeitszeit der Küchenkräfte, und zwar bemessen an der Anzahl an Essenkindern (Tabelle Anlage 1)
  • Ein einmalige Investition für die Anschaffung von Geschirr und entsprechenden Aufbewahrungsmöglichkeiten
  • Die Anschaffung von Industriespülmaschinen für jede Einrichtung (zurzeit haben vier Einrichtungen noch keinen Industriespüler)
  • Einen jährlichen Sockelbetrag pro Kind für die regelmäßige Ersatzbeschaffung von Geschirr.

 

*ausgenommen sind nur reine Nachmittagsgruppen sowie die Kita Müllingen, die über keine Küche verfügt, die den Anforderungen des  Infektionsschutzgesetzes entspricht

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Beispielrechnung für eine zweigruppige Einrichtung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beispielrechnung Zeiten Küchenkraft (14 KB)