a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 209 „Schäferei“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
18.05.2015 - Ortsrat Rethmar
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 209 „Schäferei“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
0 Enthaltung/en
01.07.2015 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 209 „Schäferei“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
22.07.2015 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 209 „Schäferei“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.