a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der2. Änderung istaus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
04.11.2015 - Ortsrat Sehnde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimmen
Frau Gaedecke nimmt ab 18.55 Uhr an der Sitzung teil.
10.11.2015 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 9 - (offen)
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
17.12.2015 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der2. Änderung istaus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.