a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.