a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen
23.10.2017 - Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu
fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat,
den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen
Abstimmungsergebnis:
5
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
24.10.2017 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
02.11.2017 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen