a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 332 „Ortskern Neu II“, Stadt Sehnde, Ortsteil Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0524 aufgeführt, zugestimmt. Der aufgeführte Beschlussvorschlag in der Anlage 2 wird beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0524 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die als Anlage 3 beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ als Satzung und die Begründung dazu.