a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.