a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimer empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden
Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.