a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
f) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
g) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
h) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
i) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
j) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden
Beschlüsse zu fassen:
l) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
m) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Abschließender Beschluss der Ergebnisse:
Der Rat der Stadt Sehnde nimmt den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Handlungsfelder sowie die dazugehörigen Maßnahmenempfehlungen des Verkehrsentwicklungsplanes einschließlich des Hauptfußwegenetzes für den Kernort Sehnde sowie des Radwegenetzes für das Stadtgebiet als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch:
1. Stadt der kurzen Wege
2. Fußverkehr/Barrierefreiheit mit Hauptfußwegenetz Kernort Sehnde
3. Radverkehr fördern mit Radwegenetz Stadtgebiet Sehnde
4. Nutzung von Bussen und Bahn fördern
5. Verkehrssicherheit erhöhen
6. Straßennetz optimieren / Stadtverträglicher Stadtstraßenumbau
7. Orientierung im Verkehr verbessern
8. Nutzung innovativer Verkehrsmittel ermöglichen
9. Öffentlichkeit herstellen
2. Konkretisierungsauftrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die empfohlenen weitergehenden Untesuchungen und die Schlüsselmaßnahmen des VEP weiter zu konkretisieren und in die Finanzplanung einzustellen. Insbesondere sind dies:
1. systematischer und routenbezogener Ausbau eines Radverkehrsnetzes ca. 5 km / Jahr, einfache Maßnahmen
2. systematischer und routenbezogener Ausbau eines Radverkehrsnetzes ca. 5 km / Jahr, aufwändige Maßnahmen
3. systematischer und routenbezogener Ausbau eines Radverkehrsnetzes, begleitende Maßnahmen
4. Behindertengerechter Ausbau der Wegenetze, bspw. kontinuierlich durch Rahmenvereinbarungen
5. Umsetzung Rahmenkonzept Bahnhof: Abstimmungen, Erarbeitung weiterer GVFG-Anträge
6. Nutzung von Bus und Bahn fördern:
- Umstieg Bus / Bahn verbessern (Fahrplanabstimmung mit Region und Betreiber)
- weiterer barrierefreier Ausbau von Haltestellen und deren Zuwegung
- Ausbau B+R an Haltstellen
7. stadtverträglicher Straßenumbau zur Aufwertung des Stadtkerns: Gestaltung Geschäftsbereiche / B 65