a) Der Fachauschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den folgenden Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den folgenden Beschluss:
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Die Stadt Sehnde nimmt zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms, Entwurf (Stand Dez. 2020) im Rahmen der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung wie folgt Stellung:
Ausnahmeregelung zum Wohnumfeldschutz Kap. 4.4.2 Abs. 06 Satz 4 LROP-VO (S. 17)
Der Begründung zum aktuellen Entwurf kann entnommen werden, dass eine Ausnahme von dem 400 m-Abstand zwischen Wohngebäuden und Höchstspannungsleitungen z.B. vorliegen kann, wenn Baulücken geschlossen werden sollen oder keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bestehen. Inwieweit es dann noch auf einen äquivalenten Wohnumfeldschutz ankommt, geht aus dem Entwurf und seiner Begründung nicht eindeutig hervor.
Darüber hinaus fehlt eine allgemeine Definition des Begriffes Wohnumfeld im Raumordnungsrecht bzw. Energiewirtschaftsrecht. Konkrete Anforderungen, die an die Gleichwertigkeit zum Schutz der Wohnumfeldqualität gestellt werden, sind der Stadt Sehnde nicht ersichtlich.
Die Stadt Sehnde bittet daher vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Behinderung der Eigenentwicklung insbesondere in den Ortsteilen Höver, Bilm, Haimar, Dolgen und Gretenberg um Klarstellung des Ausnahmetatbestandes.
Änderungen der Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 LROP-VO)
Die Änderungen der Zeichnerischen Darstellung hinsichtlich der Vorranggebiete Natura 2000 sowie Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecken werden seitens der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen.