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Auszug - Landesraumordnungsprogramm (LROP), Änderungsentwurf 2020  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Der TOP 2 wird zusammen mit dem Ortsrat Ilten beraten. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen.
2021/0892 Landesraumordnungsprogramm (LROP), Änderungsentwurf 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2021/0892 zum Änderungsentwurf 2020 des Landesraumordnungsprogramms (LROP). Frau Gerasch und Herr Kraft beantworten die Fragen in der Beratung.

 

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Stadt Sehnde nimmt zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms, Entwurf (Stand Dez. 2020) im Rahmen der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung wie folgt Stellung:

 

Ausnahmeregelung zum Wohnumfeldschutz Kap. 4.4.2 Abs. 06 Satz 4 LROP-VO (S. 17)

Der Begründung zum aktuellen Entwurf kann entnommen werden, dass eine Ausnahme von dem 400 m-Abstand zwischen Wohngebäuden und Höchstspannungsleitungen z.B. vorliegen kann, wenn Baulücken geschlossen werden sollen oder keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bestehen. Inwieweit es dann noch auf einen äquivalenten Wohnumfeldschutz ankommt, geht aus dem Entwurf und seiner Begründung nicht eindeutig hervor.

Darüber hinaus fehlt eine allgemeine Definition des Begriffes Wohnumfeld im Raumordnungsrecht bzw. Energiewirtschaftsrecht. Konkrete Anforderungen, die an die Gleichwertigkeit zum Schutz der Wohnumfeldqualität gestellt werden, sind der Stadt Sehnde nicht ersichtlich.

Die Stadt Sehnde bittet daher vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Behinderung der Eigenentwicklung insbesondere in den Ortsteilen Höver, Bilm, Haimar, Dolgen und Gretenberg um Klarstellung des Ausnahmetatbestandes.

 

Änderungen der Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 LROP-VO)

Die Änderungen der Zeichnerischen Darstellung hinsichtlich der Vorranggebiete Natura 2000 sowie Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecken werden seitens der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en