Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.03.2021  
SI/2021/619  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.03.2021  
SI/2021/632  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung      
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 346 "Keramische Hütte Ost" im Ortsteil Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/0880  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

 

   
    26.04.2021 - Ortsrat Sehnde
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    11.05.2021 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 6 - zurückgestellt
   
   
    20.05.2021 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 13 - zurückgestellt
   
   
    08.06.2021 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug der Beschlussvorlage 2021/0880 ersichtlich.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    24.06.2021 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-  
Enthält Anlagen
2021/0912  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 354 "Maschwiese Nord" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/0922  
Ö 7  
Ernennung von Sven Grabbe zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sehnde (im Umlaufverfahren)  
2021/0930  
Ö 8  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung