TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.03.2021 |
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SI/2021/619 |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.03.2021 |
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SI/2021/632 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 346 "Keramische Hütte Ost" im Ortsteil Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2021/0880 |
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Ö 5 |
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Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2021/0912 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 354 "Maschwiese Nord" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2021/0922 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“, im Norden durch die Raiffeisenstraße, im Osten durch die Lehrter Straße (B443) und im Süden durch das Baugebiet „Maschwiese Süd“ begrenzt. In den Geltungsbereich ist ein Teil der Raiffeisenstraße im Norden und ein Teil der Lehrter Straße (B443) im Osten einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 26.04.2021 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“, im Norden durch die Raiffeisenstraße, im Osten durch die Lehrter Straße (B443) und im Süden durch das Baugebiet „Maschwiese Süd“ begrenzt. In den Geltungsbereich ist ein Teil der Raiffeisenstraße im Norden und ein Teil der Lehrter Straße (B443) im Osten einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 11.05.2021 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zurückgestellt |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 20.05.2021 TOP: Ö 15 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zurückgestellt |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 08.06.2021 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zurückgestellt |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt vertagt die Abstimmung zur Beschlussvorlage 2021/0922 auf die nächste Sitzung.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“, im Norden durch die Raiffeisenstraße, im Osten durch die Lehrter Straße (B443) und im Süden durch das Baugebiet „Maschwiese Süd“ begrenzt. In den Geltungsbereich ist ein Teil der Raiffeisenstraße im Norden und ein Teil der Lehrter Straße (B443) im Osten einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 27 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Ernennung von Sven Grabbe zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sehnde (im Umlaufverfahren) |
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2021/0930 |
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Ö 8 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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