TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.09.2023 |
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SI/2023/024 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2020 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung |
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2023/0342 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 163.122,19 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
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GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste DATUM: Mi, 08.11.2023 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 163.122,19 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 16.11.2023 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 163.122,19 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 6 |
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Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde" für das 1. Halbjahr 2023 |
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2023/0340 |
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Ö 7 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung |
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2023/0341 |
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Ö 8 |
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2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 |
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2023/0346 |
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Ö 9 |
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Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2023 |
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2023/0347 |
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Ö 10 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 11 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 12 |
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Schließung der Sitzung |
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