a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.