a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0510 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“, Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.