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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.06.2025 |
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SI/2025/715 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im 1. Halbjahr des Haushaltsjahres 2025 |
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2025/0680 |
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Ö 6 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2025/0663 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehende für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.909.533,01 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.635.767,37 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
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25.08.2025 - Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt folgende Beschlüsse zu fassen.
- Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehende für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.909.533,01 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.635.767,37 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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04.09.2025 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehende für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.909.533,01 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.635.767,37 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 29 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Sachstandsbericht des Fachdienstes Liegenschaftsmanagement zur Umsetzung der geplanten Bauunterhaltungs- und Hochbaumaßnahmen einschließlich Information über zurückgestellte Maßnahmen.
- ohne Beschlussvorlage - |
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Ö 8 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 9 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 10 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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