a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu
c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024 der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der SIG sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der SIG zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SIG zuzustimmen.
Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH von d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.