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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Ilten  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Ilten
Gremium: Ortsrat Ilten
Datum: Do, 28.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaliges Rathaus Ilten
Ort: Glückauf Str. 3, 31319 Sehnde-Ilten

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.07.2024  
SI/2024/471  
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.09.2024  
SI/2024/542  
Ö 5  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2024/0547  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.

 

 

 

   
    28.11.2024 - Ortsrat Ilten
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Änderungsbeschluss:

Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird zugestimmt. Eine zweigeschossige Reihanhausbebauung soll im WA3 und WA 4 zugelassen werden. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Grundflächenzahl für die Reihenhäuser angepasst werden muss. Die Planzeichnung und die Begründung mit dem Umweltbericht sollen entsprechend angepasst.

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    02.12.2024 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird, mit der Ausnahme, der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5), zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Änderungsbeschluss:

Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird insoweit zugestimmt, dass im WA3 und WA 4 die einschränkende Festsetzung „nur Einzel- und Doppelhäuser“ gestrichen wird und so die „offene Bauweise“ ohne Einschränkung zulässig ist. Die Planzeichnung und die Begründung werden entsprechend angepasst.

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetz­buches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der unter 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    19.12.2024 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 17 - (offen)
   
Ö 7  
Vergabe von Ortsratsmitteln      
Ö 8  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung      
Ö 9  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil      
Ö 10  
"Einwohnerfragestunde"      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)