a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
- Beschluss zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB:
Dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.