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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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| Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.06.2025 |
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SI/2025/677 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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| Ö 5 |
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50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen - Evern", Gemarkung Dolgen und Evern, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss |
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2025/0701 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu. |
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06.10.2025 - Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 3 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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07.10.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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30.10.2025 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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| Ö 6 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 |
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2025/0679 |
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| Ö 7 |
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Investitionsplanung bis zum Jahr 2030 |
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| Ö 8 |
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Ausgabeplanung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 |
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| Ö 9 |
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Einziehung von Teilflächen der Straße "Am Ritterbusch" in Sehnde-Haimar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss |
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2025/0691 |
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| Ö 10 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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| Ö 11 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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| Ö 12 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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| Ö 13 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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